Schwarm-Wissen gefragt: Wie bekomme ich mein Rollstuhl-Zuggerät an den Zielort?
Einer unserer Leser fährt demnächst zu einer vierwöchigen Reha. Nun hat der Paraplegiker ein Problem: In den Kofferraum seines Kombis passen der Rollstuhl und die Koffer. Aber sein Zuggerät (er möchte während der Reha auch Touren machen) hat definitiv keinen Platz mehr.

Der Leser ist mit einem Zuggerät in Mountain-Bike-Ausstattung unterwegs, das ohnehin nicht zu den kleinsten Modellen auf dem Mark gehört (12 Kilo schwer, 1 Meter hoch, 20-Zoll-Räder). Zusätzlich hat er sich für längere Touren vorne an den Lenker einen Korb als zusätzlichen Stauraum montiert. Wenn er das Zuggerät in seinen Kofferraum packt, ist der nahezu gefüllt. Was tun? Der Leser würde sich sehr über Tipps von erfahrenen Zuggerät-Nutzern freuen: „Wie bekommen die ihr Zuggerät transportiert?“
Einige Optionen hat der Leser bereits selbst im Kopf durchgespielt – aber die passende Lösung war nicht dabei:
Option1: Er könnte das Zuggerät separat als Sperrgut verschicken. Hier hat er jedoch Bedenken, ob das Gerät den Transport ohne Schäden übersteht – und ob die üblichen Kurierdienste ein Paket dieser Größe überhaupt annehmen.
Option 2: Er fährt zweimal in die Reha und bringt in Fuhre 1 das Gepäck, in Fuhre 2 das Zuggerät. Der Nachteil dieser Lösung liegt in den Distanzen. Die Rehaklinik ist ca. 250 Kilometer vom Wohnort des Lesers entfernt. Er müsste also insgesamt 1.000 Kilometer extra fahren. Keine besonders umweltfreundliche Lösung.
Option 3: Er legt das Zuggerät auf einen Autoanhänger – was schlichtweg daran scheitert, dass der betreffende Kombi keine Anhängerkupplung hat.
Nun hofft er, dass andere Leser von Der-Querschnitt.de ihm mit einem Tipp helfen können. Falls jemand Erfahrungen mit dem Verreisen mit Zuggerät hat, bitte einfach einen entsprechenden Hinweis über unser Kommentar-Feld an die Redaktion schicken. Wir sind gespannt!
Ein Leser schlägt folgende Vorgehensweise vor: „Einen Besuch für das erste Wochenende organisieren und das Zuggerät mitbringen lassen.
Das gleiche vor Entlassung wieder in umgekehrter Reihenfolge.
Somit ist zu mindestens für eine gewisse Zeit in der Reha die Mobilität in der freien Zeit gewährleistet.“
Danke für diesen Tipp!