Telemedizin: Therapien, Sprechstunden, Rezepte, Reha-Verordnungen möglich

In einigen medizinischen und/oder therapeutischen Bereichen gehört Telemedizin, zum Beispiel Videosprechstunden oder eine Beratung per Telefon, zur kassenärztlichen Regelversorgung. Ein Überblick über Angebote, die Menschen mit Querschnittlähmung den mitunter barrierereichen und beschwerlichen Weg in die Praxis ersparen können.

Einer der Vorteile von Telemedizin: Sprechstunden oder Therapieeinheiten per Video können beschwerliche Anfahrtswege ersparen

Das Corona-Virus machte Sonderregelungen für das Gesundheitswesen nötig – einige bleiben dauerhaft. Vor allem Sprechstunden und Therapiesitzungen via Video sind inzwischen in vielen medizinischen/therapeutischen Bereichen möglich. Allerdings besteht kein Anspruch auf diese Art der Telemedizin: Ob der Arzt/Therapeut diese generell oder im Einzelfall anbietet, bleibt seine Entscheidung.

Telemedizin: Videosprechstunde bei Ärzten fast aller Fachrichtungen

Bereits seit April 2017 gibt es die Möglichkeit von Videosprechstunden bei Ärzten. Vorausgesetzt natürlich, dies ist aus medizinischer Sicht sinnvoll und/oder möglich.  Während der Corona-Zeit konnten Ärzte unbegrenzt Videosprechstunden anbieten und abrechnen, seit April 2022 sind Fallzahl und Leistungsmenge wieder auf 30 Prozent begrenzt.

Zum Jahresbeginn 2023 wurde die Möglichkeiten, im Rahmen einer Videosprechstunde Verordnungen zu veranlassen, erweitert. Nun können Ärzte und auch Psychotherapeuten (siehe auch unten) Heilmittel, häusliche Krankenpflege oder eine medizinische Rehabilitation im Rahmen der Telemedizin verordnen.

Voraussetzungen:

  • Der Patient und die verordnungsrelevante Diagnose und/oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit sind der Praxis bekannt.
  • Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege können per Video nur Folgeverordnungen ausgestellt werden. Die Erstverordnung muss in der Praxis geschehen.

Während der Videosprechstunde können Ärzte u.a. Überweisungen oder Rezepte ausstellen, die sogenannten „E-Rezepte“, die via Internet an den Patienten und/oder die Apotheke übermittelt werden.

Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin ausgestellt werden – bei Patienten, die der Praxis bekannt sind, für bis zu 5 Tage.

Heilmittelbehandlungen per Telemedizin

Anders, als es die Bezeichnung vielleicht vermuten lässt, sind Heilmittel keine Mittel, sondern therapeutische Maßnahmen, die von einem Arzt verschrieben werden müssen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Podologie und der Ernährungstherapie.

Für fast alle dieser Bereiche gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Behandlungen telemedizinisch durchzuführen. Einige Regeln gelten für alle Heilmittel. So müssen die erste Sitzung und Verlaufskontrollen immer im persönlichen Kontakt stattfinden. Ob die Therapieeinheiten vor Ort oder via Video durchgeführt werden, entscheiden Arzt und/oder Therapeut und Patient gemeinsam.  Zudem müssen die Video-Behandlungen in Echtzeit erfolgen. Aufzeichnungen oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zählen nicht zu den Videobehandlungen. Nur in seltenen Einzelfällen ist – wie bei der Ernährungsberatung – eine telefonische Konsultation möglich.

  • Physiotherapie

Die Möglichkeit zur Videotherapie wurde bereits im März 2022 in die Regelversorgung aufgenommen. Möglich sind unter anderem:

– Krankengymnastik für Einzelne und Gruppen (bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten)
– Krankengymnastik für das Zentrale Nervensystem (Bobath) für Kinder und Erwachsene (bis zu drei Behandlungseinheiten)
– Manuelle Therapie (eine Behandlungseinheit)

  • Ernährungstherapie

50 Prozent des verordneten Zeitkontingents kann per Video erbracht werden. 30 Minuten davon können statt via Video auch via Telefon absolviert werden.

  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Nach einem halben Jahr rechtlicher Unsicherheit gibt es seit September 2022 auch in diesem Bereich die Möglichkeit zur Videobehandlung. Möglich macht dies eine Übergangsregelung. Diese gilt, bis alle involvierten Verbände einer endgültigen Regelung zugestimmt haben (Stand: Sept. 2024, siehe auch Beitrag Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Wieder per Video möglich – Der-Querschnitt.de).

  • Podologie

Keine Videobehandlung möglich

Psychotherapie

In der Psychotherapie hat der persönliche Kontakt zwischen Patient und Therapeut einen hohen Stellenwert. Video-Sitzungen sind daher nur möglich, wenn bereits ein erstes persönliches Gespräch stattgefunden hat und auch nach Betrachtung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände nichts gegen diese Art der Therapie spricht.

Auch Akutbehandlungen und Gruppentherapien per Video sind möglich.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung. Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch. Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.