Triage ist Sache der Bundesländer – Behindertenbeauftragte fordern einheitliche Regelung

Welcher Patient hat Priorität, wenn die Kapazitäten nicht für alle reichen? Zur sogenannten Triage hatte der Bund vor drei Jahren neue Regeln eingeführt – doch die hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.

Richterhammer und Paragraphen-Symbol auf hellgrauem Tisch vor grauem Hintergrund.

Hier geht es zu einem Bericht der tageschau: Verfassungsgericht kippt nach Klagen von Ärzten Triage-Regelung | tagesschau.de (externer Link).

Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit.

Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen.

Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen.