Urteil: Rollstuhlfahrer dürfen das Flugzeug zuerst verlassen

Im Juni 2023 stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Leitsatzentscheidung die Rechte von Rollstuhlfahrer: Auf Flugreisen haben sie das Recht das Flugzeug als erste zu verlassen.

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist für eine große Ankunftsverspätung verantwortlich, wenn es einem Fluggast unter Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 FluggastrechteVO die Möglichkeit genommen hat, einen direkten Anschlussflug rechtzeitig zu erreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem Beschluss vom 20. Juni 2023 klargestellt.

Anspruch auf Entschädigung

Im vorliegenden Fall hatte ein Rollstuhlfahrer seinen Anschlussflug verpasst, weil er erst nach allen anderen Passagieren aus dem zuvor genutzten Flieger aussteigen durfte. Als Person mit eingeschränkter Mobilität hätte er aber nach geltendem Recht Vorrang vor allen anderen haben müssen.

Der Mann und seine Begleitperson hatten einen Ersatzflug buchen müssen und kamen zehn Stunden später als geplant am Zielort an. Die Vorinstanz hatte den beiden zwar die Kosten für den Ersatzflug zugesprochen, ihnen weitergehende Ansprüche aber verwehrt. Laut den Richtern in Karlsruhe besteht aber durchaus auch ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Fluggast daran gehindert hat, einen Anschlussflug pünktlich zu erreichen. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

Zum ausführlichen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe geht es hier. Urteil des X. Zivilsenats vom 20.6.2023 – X ZR 84/22 – (bundesgerichtshof.de) (externer Link).


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