Welche Krankenkasse erstattet pflanzliche Arzneimittel?
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für bestimmte pflanzliche oder anthroposophische Arzneimittel. Dabei handelt es sich um freiwillige Satzungsleistung.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen verlangen für oben genannte Präparate eine ärztliche Verordnung, beispielsweise auf einem „Grünen Rezept“ oder Privatrezept. Versicherte reichen anschließend die Apothekenrechnung, beziehungsweise einen Zahlungsnachweis zusammen mit der Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein.
Umfang und Voraussetzungen der Erstattung unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Da sich Satzungsleistungen ändern können, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse.
Für die Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist die Originalrechnung mit Zahlungsbeleg einzureichen, bei manchen Kassen muss man selbst einen Eigenanteil übernehmen. Wie hoch dieser ist, variiert von Kasse zu Kasse.
Einige Portale geben einen Überblick über die Erstattungsregularien der einzelnen Kassen – aber auch hier gilt: Besser im Vorfeld nachfragen, denn die entsprechenden Regelungen können sich schnell ändern. Einige Beispiele für Überblickslisten: