Was machen eigentlich Behindertenbeauftragte?

Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen von behinderten Menschen auf höchster Ebene. Aber auch in den Ländern, Städten oder Gemeinden und bei politischen Parteien gibt es Behindertenbeauftragte oder behindertenpolitische Sprecher.

Verena Bentele war die erste Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die selbst ein Handicap hat.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (bis 2016 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren. Das Ehrenamt wurde 1981, dem Internationalen Jahr der Behinderten, vom damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt ausgerufen – so die Definition bei Wikipedia.

Generell nehmen Behindertenbeauftragte oder auch Beauftragte für die Belange behinderter Menschen die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzen sich für deren Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion ein.

Behindertenbeauftragte gibt es auf verschiedenen Ebenen:

  • Bundesbehindertenbeauftragte: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
  • Landesbehindertenbeauftragte: Behindertenbeauftragte der Landesregierungen
  • Behindertenbeauftragte der Städte und Kommunen
  • Behindertenbeauftragte/behindertenpolitische Sprecher der Parteien

Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Das Amt ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet und wird für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt. Dienstsitz des Behindertenbeauftragten ist das Kleisthaus in Berlin. Dort steht dem Amtsinhaber ein Stab von hauptamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt.

Die oder der Beauftragte

  • steht in Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Leistungsträgern und -erbringern sowie mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen im Kontext von Rehabilitation und Teilhabe;
  • hat nach § 15 BGG die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird;
  • nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet Gesetzesvorhaben, soweit diese die Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren;
  • ist Ansprechpartnerin der Bundesregierung in allen Fragen, die behinderte Menschen berühren;
  • setzt sich dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.

Der oder die Beauftragte ist

  • nicht weisungsbefugt gegenüber Behörden oder anderen Stellen;
  • nicht berechtigt Einzelfallprüfungen oder Rechtsberatung vorzunehmen;
  • nicht zuständig in Angelegenheiten der Länder oder Kommunen;
  • nicht für die Vergabe von Fördermitteln zuständig.

Wichtige Themen sind:

  • rechtliche Grundlagen
  • Rehabilitation und Teilhabe
  • Barrierefreiheit
  • Kinder, Jugendliche und Familie
  • Bildung und Arbeit
  • Gesundheit und Pflege
  • Soziales/Eingliederungshilfe & Co.
  • Internationale und EU-Politik

Öffentlichkeitsarbeit

Die oder der Beauftragte

Kontakt:

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Mauerstraße  53
10117 Berlin

anfrage@behindertenbeauftragter.de

Beauftragte in den Bundesländern

In den einzelnen Bundesländern übernehmen die Beauftragten der Landesregierungen die Vertretung für die Belange behinderter Menschen. Sie beraten die Landesregierungen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Menschen mit Behinderung betreffen können. Vor diesem Hintergrund sind die Ministerien verpflichtet, den Landesbehindertenbeauftragten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Des Weiteren arbeiten die Landesbehindertenbeauftragten mit den kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenkoordinatoren und Beiräten zusammen.

Baden-Württemberg

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Bayern

Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Berlin

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Berlin

Brandenburg

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Bremen

Landesbehindertenbeauftragter der freien Hansestadt Bremen

Hamburg

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen

Hessen

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Mecklenburg-Vorpommern

Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Nordrhein-Westfalen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten

Rheinland-Pfalz

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz

Saarland

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Sachsen

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Sachsen-Anhalt

Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt für die Belange behinderter Menschen

Schleswig-Holstein

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Thüringen

Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderung

Weitere Behindertenbeauftragte

Die behindertenpolitische Interessenvertretung auf kommunaler Ebene wird von den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich geregelt. Einige haben gar keinen Behindertenbeauftragten, andere noch dazu einen Beirat für die Belange behinderter Menschen. Auch bei der Vergütung bestehen Unterschiede; häufig wirken die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene noch ehrenamtlich.

Betroffenenorganisationen fordern zunehmend, das Amt hauptberuflich zu besetzen. „Die örtlich gefundenen Lösungen sind recht unterschiedlich und vielfältig und somit ein Spiegelbild der Kommunalpolitik. Daraus resultierend gibt es keine  einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform von kommunalen Behindertenbeauftragten. Dementsprechend unterschiedlich ist die Ausgestaltung dieser Aufgaben und die Ausstattung mit Kompetenzen“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2000).

Die kommunalen Behindertenbeauftragten sorgen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen und organisieren Einzelfallberatung und Einzelfallhilfe, ohne sie selbst durchzuführen. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich haben sie in der Regel ein Anhörungsrecht. Es gehört zu ihren Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.