Was machen eigentlich Behindertenbeauftragte?
Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertritt die Interessen von behinderten Menschen auf höchster Ebene. Aber auch in den Ländern, Städten oder Gemeinden und bei politischen Parteien gibt es Behindertenbeauftragte oder behindertenpolitische Sprecher.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (bis 2016 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren. Das Ehrenamt wurde 1981, dem Internationalen Jahr der Behinderten, vom damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt ausgerufen – so die Definition bei Wikipedia.
Generell nehmen Behindertenbeauftragte oder auch Beauftragte für die Belange behinderter Menschen die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzen sich für deren Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion ein.
Behindertenbeauftragte gibt es auf verschiedenen Ebenen:
- Bundesbehindertenbeauftragte: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Landesbehindertenbeauftragte: Behindertenbeauftragte der Landesregierungen
- Behindertenbeauftragte der Städte und Kommunen
- Behindertenbeauftragte/behindertenpolitische Sprecher der Parteien
Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Das Amt ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet und wird für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt. Dienstsitz des Behindertenbeauftragten ist das Kleisthaus in Berlin. Dort steht dem Amtsinhaber ein Stab von hauptamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt.
Die oder der Beauftragte
- steht in Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Leistungsträgern und -erbringern sowie mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen im Kontext von Rehabilitation und Teilhabe;
- hat nach § 15 BGG die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird;
- nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet Gesetzesvorhaben, soweit diese die Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren;
- ist Ansprechpartnerin der Bundesregierung in allen Fragen, die behinderte Menschen berühren;
- setzt sich dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden.
Der oder die Beauftragte ist
- nicht weisungsbefugt gegenüber Behörden oder anderen Stellen;
- nicht berechtigt Einzelfallprüfungen oder Rechtsberatung vorzunehmen;
- nicht zuständig in Angelegenheiten der Länder oder Kommunen;
- nicht für die Vergabe von Fördermitteln zuständig.
Wichtige Themen sind:
- rechtliche Grundlagen
- Rehabilitation und Teilhabe
- Barrierefreiheit
- Kinder, Jugendliche und Familie
- Bildung und Arbeit
- Gesundheit und Pflege
- Soziales/Eingliederungshilfe & Co.
- Internationale und EU-Politik
Öffentlichkeitsarbeit
Die oder der Beauftragte
- informiert über Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen der Behindertenpolitik
- veröffentlicht Pressemitteilungen und Publikationen und Erklärungen zu relevanten Themen
- hat einen eigenen Newsletter
Kontakt:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
anfrage@behindertenbeauftragter.de
Beauftragte in den Bundesländern
In den einzelnen Bundesländern übernehmen die Beauftragten der Landesregierungen die Vertretung für die Belange behinderter Menschen. Sie beraten die Landesregierungen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Menschen mit Behinderung betreffen können. Vor diesem Hintergrund sind die Ministerien verpflichtet, den Landesbehindertenbeauftragten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Des Weiteren arbeiten die Landesbehindertenbeauftragten mit den kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenkoordinatoren und Beiräten zusammen.
Baden-Württemberg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Bayern
Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Berlin
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Berlin
Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Bremen
Landesbehindertenbeauftragter der freien Hansestadt Bremen
Hamburg
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen
Hessen
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Nordrhein-Westfalen
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten
Rheinland-Pfalz
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz
Saarland
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sachsen
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Sachsen-Anhalt
Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt für die Belange behinderter Menschen
Schleswig-Holstein
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Thüringen
Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderung
Weitere Behindertenbeauftragte
Die behindertenpolitische Interessenvertretung auf kommunaler Ebene wird von den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich geregelt. Einige haben gar keinen Behindertenbeauftragten, andere noch dazu einen Beirat für die Belange behinderter Menschen. Auch bei der Vergütung bestehen Unterschiede; häufig wirken die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene noch ehrenamtlich.
Betroffenenorganisationen fordern zunehmend, das Amt hauptberuflich zu besetzen. „Die örtlich gefundenen Lösungen sind recht unterschiedlich und vielfältig und somit ein Spiegelbild der Kommunalpolitik. Daraus resultierend gibt es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform von kommunalen Behindertenbeauftragten. Dementsprechend unterschiedlich ist die Ausgestaltung dieser Aufgaben und die Ausstattung mit Kompetenzen“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2000).
Die kommunalen Behindertenbeauftragten sorgen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in behindertenpolitischen Fragen und organisieren Einzelfallberatung und Einzelfallhilfe, ohne sie selbst durchzuführen. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich haben sie in der Regel ein Anhörungsrecht. Es gehört zu ihren Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.