NRW fördert Inklusionsideen vor Ort mit „Inklusionsschecks“

Die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheims, die Anschaffung mobiler Rampen, ein Sportfest für junge Menschen mit Behinderung, ein inklusives Gartenprojekt eines Kleingartenvereins: Nordrhein-Westfalen fördert solche Initiativen vor Ort mit sogenannten Inklusionsschecks. Pro Projekt stehen maximal 2.000 Euro zur Verfügung.

NRW fördert Inklusionsideen vor Ort

Die Förderung können Maßnahmen erhalten, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Die geplanten Aktivitäten müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten und dürfen nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden.

Interessierte können den Inklusionsscheck recht unkompliziert und barrierefrei online beantragen – und zwar im (externer Link) Antragsportal. Beizufügen sind u.a. eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der kalkulierten förderfähigen Ausgaben. Als Aufstellung reicht ein Kostenvoranschlag oder eine nachvollziehbare eigene Darstellung der zu erwartenden Kosten.

Wer Interesse an einem Inklusionsscheck hat, sollte schnell sein: die Antragstellung ist nur bis zum 30.09 des jeweiligen Jahres möglich, die Maßnahme muss bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.

Weitere Informationen auf (exterer Link): Inklusionsscheck NRW | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)