Inklusion als Beruf: Studiengänge und Ausbildungswege

Inklusion als Beruf: Studiengänge und Ausbildungswege

Inklusion als Beruf: Immer mehr Studienfächer, Berufsausbildungen und Weiterbildungen bereiten auf einen Arbeitsplatz vor, der sich dem barrierefreien Miteinander von Menschen widmet. Ein Überblick über Neues und Altbewährtes.

Das Behindertentestament: Langfristige finanzielle Absicherung

Das Behindertentestament: Langfristige finanzielle Absicherung

Das eigene Kind ist querschnittgelähmt und bezieht Leistungen aus der Sozialhilfe - in diesem Fall gilt ein „Behindertentestament“ als wirksame und sichere Möglichkeit, Sohn oder Tochter finanziell abzusichern. Denn im Erbfall verhindert es den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe.

Den Schwerbehindertenausweis beantragen

Den Schwerbehindertenausweis beantragen

In Deutschland wird ein Schwerbehindertenausweis ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt. Beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Barrierefreie Trainingswohnung: Angebot auch für Menschen mit Querschnittlähmung

Barrierefreie Trainingswohnung: Angebot auch für Menschen mit Querschnittlähmung

Im Taunus gibt es eine Trainingswohnung, die u. a. perfekt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Querschnittlähmung ausgerichtet ist. Sie dient Schülern einer Schule für körperbehinderte Menschen als „Trainingswohnung“, bevor sie in die ersten eigenen vier Wände ziehen. Aber auch Externe können die Wohnung u. U. anmieten.

Mögliche Ansprüche bei Querschnittlähmung wegen ärztlicher Behandlungsfehler

Mögliche Ansprüche bei Querschnittlähmung wegen ärztlicher Behandlungsfehler

Eingriffe im Bereich der Wirbelsäure eines Patienten bergen, durch die Nähe zum Rückenmark, ein großes Risiko. Dadurch wirken sich ärztliche Behandlungsfehler häufig enorm aus. In einer Pressemitteilung erklären die Mitarbeiter von Rechtsanwälte Gellner & Collegen welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen

Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen

Gute Nachrichten für Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen: Künftig müssen sie sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen. Die neuen Regelungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gelten für Kinder pflegebedürftiger Menschen und für Eltern, deren erwachsenes Kind pflegebedürftig ist.