
Recht & Soziales


Zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz
Die Schweiz hat am 15. April 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und ist seither in der Pflicht, diese Konvention umzusetzen. Der nun vorliegende Schattenbericht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, deutet darauf hin, dass das Land die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt hat. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen seien nicht gesichert.