Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit wird je nach individueller Situation in fünf Pflegegrade (siehe: Pflegegrade: Ein Überblick) unterteilt. Die damit verbundenen Sach- und/oder Geldleistungen werden für jeden Pflegegrad im Folgenden beschrieben.

Anspruch auf Pflegeleistungen haben anerkannt Pflegebedürftige, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit aufkommen, also insbesondere Wohnen und Essen, kommt die Pflegeversicherung nicht auf.
Wichtig zu wissen ist, dass die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege begrenzt bzw. gedeckelt sind. Das gilt auch für Pflegehilfsmittel und vieles Notwendige, was die Pflege und Betreuung der Betroffenen erleichtert und ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördert.
Die jeweiligen Pflegegrade sind mit monatlichen Sach- und/oder Geldleistungen verbunden. Wie und nach welchen Kriterien die Pflegegrade ermittelt werden, beschreibt der Beitrag Pflegegrade: Ein Überblick.
Mögliche Leistungen* der Pflegekassen sind:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Hilfsmittel
- Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zum Hausnotruf
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
- Förderung selbstorganisierter, ambulant betreuter Wohngruppen (Pflegeleistung, 2018)
- Zuschüsse für Versorgung in einer stationären Einrichtung
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Leistungen nach Pflegegraden
Je nachdem welchen anerkannten Pflegegrad ein Betroffener hat, stehen ihm oben genannte Leistungen in unterschiedlichem Ausmaß zu.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich
- Zahlung für Wohnraumanpassung einmalig
- Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich
- Zuschüsse zum Hausnotruf monatlich
- Wohngruppenzuschuss monatlich
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegesachleistungen monatlich
- Alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege monatlich
- Zuschuss für die vollstationären Pflege monatlich
- Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) monatlich
- Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungs- und Entastungsleistungen monatlich
- Kurzzeitpflege jährlich
- Verhinderungspflege jährlich
- Wohnraumanpassung einmalig
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich
- Zuschüsse zum Hausnotruf monatlich
- Wohngruppenzuschuss monatlich
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegesachleistungen monatlich
- Alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege monatlich
- Zuschuss zur vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim monatlich
- Leistungen für die teilstationäre Pflege monatlich
- Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entastungsleistungen monatlich
- Kurzzeitpflege monatlich
- Verhinderungspflege jährlich
- Wohnraumanpassung einmalig
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich
- Zuschüsse zum Hausnotruf monatlich
- Wohngruppenzuschuss monatlich
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegesachleistungen monatlich
- Alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege monatlich
- Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim monatlich
- Leistungen für die teilstationäre Pflege monatlich
- Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich
- Kurzzeitpflege jährlich
- Verhinderungspflege jährlich
- Wohnraumanpassung einmalig
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich
- Zuschüsse zum Hausnotruf monatlich
- Wohngruppenzuschuss monatlich
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegesachleistungen monatlich
- alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege monatlich
- Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim monatlich
- Leistungen für die teilstationäre Pflege monatlich
- Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich
- Kurzzeitpflege jährlich
- Verhinderungspflege jährlich
- Wohnraumanpassung einmalig
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich
- Zuschüsse zum Hausnotruf monatlich
- Wohngruppenzuschuss monatlich (pflege, 2023)
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für alle, die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad besetzen. Selbst bei Pflegegrad 1 steht Ihnen dieses Betreuungsgeld zu. 45B Absatz 1 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) definiert: „Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“ Gemeint sind damit Betreuungs- und Entlastungsleistungen – wie Putz- und Haushaltshilfe, Alltagsbegleitungen (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität.
Über die genaue Höhe der Leistungen in Euro gibt die Plattform www.pflege.de Auskunft: Pflegeleistungen im Überblick » Tabelle • Anspruch • Antrag (externer Link).
Weitere Informationen
Informationen zu den ersten Schritten bei Pflegebedarf
Der Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ des Bundesministerium für Gesundheit hilft bei den ersten Schritten im Pflegefall. Er gibt Informationen und einen ersten Überblick über die Ansprechpartner und die verschiedenen Pflegegrade. Wie ein Antrag zu stellen ist und was Betroffene dazu wissen sollten, erklärt die Publikation kurz und übersichtlich. Als kostenfreier Download steht sie hier zur Verfügung: Pflegebedürftig. Was nun?
Pflegegradrechner
Die Seite http://www.pflege.de/ informiert über die Pflegegrade und stellt auch einen „Pflegegradrechners“ zur Verfügung. Zwar weist der Anbieter darauf hin, dass die Berechnung einem komplizierten System unterliege und nur die Pflegeversicherung verbindlich über die Einordnung in Pflegegrade entscheiden könne, aber dennoch vermitteln die Fragebögen einen Eindruck von den Faktoren, die von Pflegegrad 1 bis 5 eine Rolle spielen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Infos zum Verfahren, den Leistungen und Neuerungen.
Zum Pflegegradrechner geht es hier.
*Alle Angaben Stand: Feb. 20253
Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung.
Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch.
Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.