Gut 80 Prozent der GKV-Versicherten greifen zu Hilfsmitteln ohne Mehrkosten
Wer einen Rollator, einen Rollstuhl oder Gehhilfen verordnet bekommt, muss nicht zwingend mehr als den Eigenanteil zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren für ihre Versicherten das medizinisch notwendige und zugleich wirtschaftlichste Hilfsmittel, betont der GKV-Spitzenverband in einer Pressemeldung.

Dieser Anspruch gelte jedoch nicht für Extras: Wenn allein aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts zusätzliche Kosten entstehen, müssen Versicherte hierfür selbst aufkommen.
In der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Mehrkostenberichts 2026 heißt es weiter: Die Höhe dieser sogenannten Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung wird immer wieder öffentlich diskutiert. Welche Mehrkosten sind gerechtfertigt? Müssen Versicherte durch gesetzliche Regelungen besser vor Mehrkosten geschützt werden? Wie müssen diese Regelungen ausgestaltet sein? Für mehr Transparenz über die Entwicklung und Höhe der Mehrkosten bei Hilfsmitteln sorgt seit 2019 der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.
Mehrkostenbericht gibt Aufschluss über Entscheidungen der Versicherten
Der nun veröffentlichte Bericht zeigt, dass GKV-Versicherte im Jahr 2025 78 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei bezogen haben. Dies bestätigt den Trend der vergangenen Jahre. Bei den übrigen 22 Prozent der Hilfsmittelversorgungen fielen Mehrkosten an. Die Versicherten zahlten in diesen Fällen im Durchschnitt rund 159 Euro aus eigener Tasche (2024: 149 Euro). Damit sind die durchschnittlichen Mehrkosten je Versichertem im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent (2024: -0,5 Prozent) gestiegen.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung der Versicherten ist nur dann vorgesehen, wenn sie selbst bewusst höherwertige Leistungen wählen, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen. Diese Regelung ermöglicht eine für alle Versicherten zugängliche und zugleich bezahlbare Hilfsmittelversorgung.“
Hilfsmittelausgaben der GKV steigen auf 12,1 Milliarden Euro
Der aktuelle Mehrkostenbericht analysiert GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2025. Hierfür wurden 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2024: 31,75 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 12,1 Milliarden Euro (2024: 11,5 Milliarden Euro) ausgewertet. Bei rund 7,1 Millionen Fällen haben sich Versicherte für eine Hilfsmittelversorgung mit Mehrkosten entschieden. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 1,13 Milliarden Euro.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Grundsätzlich sollen für Versicherte auch weiterhin keine Mehrkosten entstehen, denn Hilfsmittel spielen für die Lebensqualität und die Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Entscheidend ist immer die Beratung. Versicherte müssen in jedem Fall genau wissen, welchen Leistungsanspruch sie haben und für welche medizinisch nicht notwendigen Extras sie zuzahlen müssen.“
Hintergrund: Leistungserbringende müssen aktiv informieren – die gesetzliche Grundlage
Sanitätshäuser, Hörakustiker und alle anderen Leistungserbringenden sind verpflichtet, GKV-Versicherten zuerst zunächst ein mehrkostenfreies Hilfsmittel anzubieten, bevor sie über eine Versorgung mit Mehrkosten beraten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG).
Wenn sich Versicherte für Hilfsmittel entscheiden, bei denen Mehrkosten anfallen, müssen die Anbieter die Höhe dieser Mehrkosten den Krankenkassen mitteilen. Damit soll das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten transparenter gemacht werden. Ziel ist es, langfristig ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern. Die Mehrkostenberichte des GKV-Spitzenverbandes bieten hierfür wichtige Anhaltspunkte.
Forderung nach mehr Transparenz
Damit Versicherte nicht zu teuren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz. So sollten Leistungserbringende den Krankenkassen mitteilen, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit dadurch zu zusätzlichen Kosten führen.
Der Mehrkostenbericht mit weiteren Zahlen und Grafiken steht hier (externer Link) zum Nachlesen bereit: Mehrkostenbericht gemäß § 302 SGB V – GKV-Spitzenverband.
Bereits 2023 hat der GKV-Spitzenverband mit einem Positionspapier Forderungen aufgestellt, um nach eigener Aussage Versicherte bedarfsgerecht und qualitätsgesichert mit Hilfsmitteln zu versorgen und vor ungerechtfertigten Mehrkosten zu schützen. Dieses Positionspapier kann man unter diesem externen Link finden: Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung. Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes zur Bewertung der Steuerungsinstrumente.
Ein aufklärender Film rläutert die wichtigsten Details (externer Link): Hilfsmittelversorgung – kurz erklärt.
Für weiterführende Informationen zum Thema siehe auch: Aufzahlung, Zuzahlung, Kostenübernahme: Was zahlt die Kasse, was muss ich zahlen? – Der-Querschnitt.de.
Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Die genannten Produkte, Therapien oder Mittel stellen keine Empfehlung der Redaktion dar und ersetzen in keinem Fall eine Beratung oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch medizinische Fachpersonen.
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