
Soll Wege und Wartezeiten sparen: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel ohne ärztliche Verordnung
Für Hilfsmittel und/oder Pflegehilfsmittel brauchen Menschen mit Querschnittlähmung (und andere Menschen mit Pflegestufe) nicht mehr zwingend eine ärztliche Verordnung. In der häuslichen Versorgung genügt mitunter eine sogenannte Empfehlung einer Pflegefachkraft. Die Neuregelung hat einige Vorteile: Die Fachkraft kennt das häusliche Umfeld meist besser als der behandelnde Arzt – und weiß, was zum selbstbestimmten Leben oder für die Pflege fehlt. Und die Betroffenen oder ihre Angehörigen sparen sich einen Arzttermin.









