Behinderten-Pauschbetrag: Weniger Papierkram
Seit diesem Jahr übermittelt das Landesamt für Soziales den Grad der Behinderung von Steuerzahlern automatisch an das Finanzamt. Für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung bedeutet das weniger Papierkram.

Bisher mussten alle, die den Behinderten-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen wollten, die entsprechenden Bescheide oder Nachweise auf Papier oder als Scan beim Finanzamt vorlegen.
Nun übernimmt das jeweilige Landesamt für Soziales diese Aufgabe. Es übermittelt den Grad der Behinderung von Steuerzahlern automatisch an das Finanzamt. Damit das klappt, müssen Betroffene ihre Steuer-ID im Antrag auf Feststellung (oder Änderung) eines GdB angeben.
Dazu gibt der VdK noch einen wichtigen Hinweis: „Schwerbehindertenausweise und Bescheide in Papierform, die vor dem 1. Januar ausgestellt wurden und noch gültig sind, werden weiterhin berücksichtigt – es sei denn, die Feststellungen ändern sich vor Ablauf der Gültigkeit.“ (Siehe externer Link: Finanzämter erhalten Grad der Behinderung jetzt automatisch – Sozialverband VdK Deutschland e.V.).
Mehr Informationen zu Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung im Beitrag Leben mit Behinderung: Steuerliche Pauschbeträge – Der-Querschnitt.de