Elternassistenz für Menschen mit Querschnittlähmung

Ein Baby zu zeugen ist für Menschen mit Querschnittlähmung nicht immer die natürlichste Sache der Welt. Auch wenn der Kinderwunsch sich erfüllt und der Familienzuwachs endlich da ist, sind die Herausforderungen, denen sich Eltern mit Behinderungen gegenübersehen, in vielen Fällen größer als sie es für Mütter und Väter ohne Behinderungen sind. Hier kann Elternassistenz eine Lösung sein.

Eltern mit Querschnittlähmung haben ein Anrecht auf Unterstützung im Alltag mit Kind (Rechtsanspruch aus Paragraf 78 des Sozialgesetzbuch 9). Aber was genau ist Eltern-Assistenz? Wo und wie beantragt man sie? Und wer ist Kostenträger? Hier einige Antworten:

Aufgaben der Elternassistenz

Die Elternassistenz unterstützt Mütter und Väter mit Querschnittlähmung bei ausführenden Tätigkeiten, bei der Pflege und Versorgung des Kindes und Betreuung bei z. B. gemeinsamen Ausflügen, bei Besuchen beim Kinderarzt oder auf dem Schulweg. Wo, wie und wann Unterstützung nötig ist, entscheiden die Eltern und geben entsprechende Anweisungen. Mögliche Tätigkeiten der Assistenzperson sind z. B.:

  • Wickeln, Anziehen, Baden, Füttern des Kindes und die Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Erlernen von Aktivitäten wie Schwimmen oder Radfahren
  • Spielzeug aufräumen und Wäsche machen
  • Begleitung und Betreuung im Alltag

Die Erziehung des Kindes obliegt einzig und alleine den Eltern.
 

Gut zu wissen:


Die Unterstützung können nicht nur Alleinerziehende beantragen. Auch Menschen mit Querschnittlähmung in Partnerschaften können sie beziehen.

Elternassistenz beantragen

Eltern mit Querschnittlähmung, die sich dazu entscheiden Elternassistenz in Anspruch nehmen zu wollen, können einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. In den meisten Fällen ist dies die Eingliederungshilfe, doch wenn nicht klar ist, ob stattdessen evtl. im individuellen Fall , Pflege-, Krankenkassen, Rentenversicherung oder Unfallversicherung zuständig ist, können Betroffene ihren Antrag bei einem beliebigen Leistungsträger abgeben. Dieser hat dann die Pflicht, den Antrag innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und ggf. an die richtige Stelle weiterzuleiten.

Im Anschreiben sollten Betroffene darlegen, wieso sie Elternassistenz benötigen (z. B. eingeschränkte Handfunktion bei Tetraplegie) und wie die Unterstützung aussehen soll (z. B. Pflege, wie Wickeln, Baden etc.). Außerdem müssen verschiedene Nachweise beigefügt werden, wie Schwerbehindertenausweis, Kindergeldbescheid und Angaben zu Vermögen und Einkommen. Nach einem persönlichen Gespräch mit Eltern und Mitarbeiter des Kostenträgers, wird über die Bewilligung des Antrags entschieden.

Betroffene, die Fragen zum Thema haben, können sich an Berater der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung oder des Vereins Elternassistenz e.V. wenden.

Bundesverbande behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.

Menschen, die sich sehr gut mit dem Thema Elternassistenz auskennen, sind die Mitwirkenden des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.. Der Verband widmet sich bereits seit mehreren Jahren sehr erfolgreich der bundesweiten Beratung und der Vermittlung von erfahrenen Eltern mit Behinderungen an ratsuchende Eltern und dem Thema Elternassistenz als Sozialleistung.

Die Verantwortlichen hier stellen klar: „Behinderte oder chronisch kranke Eltern sind ebenso vollwertige Mütter oder Väter wie alle anderen auch, müssen den Familienalltag aber unter schwierigeren Voraussetzungen bewältigen. Viele Handgriffe sind zeitaufwendiger und kräftezehrender. Eine Elternassistenz kann deshalb – permanent oder zeitweise – sinnvoll sein. Mitarbeiterinnen von Behörden fällt es oft schwer, sich in die Situation der Familien hineinzuversetzen. Momentan brauchen Eltern noch viel Durchsetzungsvermögen, um Elternassistenz bewilligt zu bekommen. Damit Eltern mit Behinderung die notwendigen Hilfen zeitnah nutzen können, streben die Projektmitarbeiterinnen eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern aus Sozial- und Jugendämtern, aus der Politik, mit Hebammen, Frauenärzten und anderen an.“

Für nähere Informationen zum Verband siehe: www.behinderte-eltern.de

Zu einem Ratgeber zur Elternassistenz geht es hier: Ratgeber Elternassistenz – Der-Querschnitt.de

Auch interessant, das Kinderbuch zum Thema: Kinderbuch: Mein Papa fährt Rollstuhl