Gesunde Füße: Aufgabenbereich der Podologie erweitert
Menschen mit Querschnittlähmung sollten auf ihre Füße achten. So können z.B. eingewachsene Nägel eine Autonome Dysreflexie (siehe: Querschnittlähmung: Was geschieht bei einer Autonomen Dysreflexie?) verursachen. Seit 1. Juli 2022 dürfen dank einer Erweiterung der Heilmittelverordnung auch Podologie-Praxen dieses Übel beseitigen und mit der Kasse abrechnen. Bisher war dies eine rein ärztliche Leistung.

Die Diagnostik bleibt jedoch Sache der Ärzte. Sie sind es auch, die das entsprechende Heilmittel – in diesem Falle also die Nagelspangenbehandlung durch einen Podologen – verschreiben müssen. Zu den Aufgaben der Podologinnen und Podologen wird künftig die Beratung und Instruktion zu individuell durchführbaren Schneidetechniken sowie zur Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk gehören. Aufgaben sind außerdem die Fertigung und Anpassung, das Anlegen, Nachregulieren und Entfernen der Nagelkorrekturspange.
Für gesetzlich Versicherte eröffnet die neue Regelung einen weiteren Versorgungsweg: War die Nagelspangenbehandlung bisher eine rein ärztliche Leistung, stehen dafür jetzt deutschlandweit zusätzlich rund 6.200 Podologiepraxen zur Verfügung.
Mehr zum Thema und zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Querschnittlähmung ein Anrecht auf eine regelmäßige medizinische Fußpflege haben im Beitrag Medizinische Fußpflege: Auch für Menschen mit Querschnittlähmung auf Rezept – Der-Querschnitt.de. Was man seinen Füßen sonst noch gutes tun kann, steht im Beitrag Fünf für die Füße: Fakten und Tipps, die Menschen mit Querschnittlähmung kennen sollten.
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Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.