ICF: Wichtiger Klassifizierungsfaktor bei Rehabilitation und Teilhabeplanung

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) beschreibt die Folgen von Krankheiten und Behinderungen in drei Bereichen: Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe. Für Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Behinderungen ist die ICF daher ein wichtiger Bezugspunkt im Rehabilitationsprozess und bei der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht.

Soziale, gesellschaftliche und biologische Faktoren wirken aufeinander ein.

Die ICF gehört zur „WHO-Familie der Internationalen Klassifikationen“, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Im Gegensatz zur ICD (International Classification of Diseases) stehen bei der ICF die Funktionsfähigkeit und Teilhabe eines Menschen im Mittelpunkt. Dementsprechend wird der gesamte Lebenshintergrund mit einbezogen. Folgerichtig spiegelt die ICF auch den neuen Behinderungsbegriff wider. Analog zum sogenannten bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung wird dabei ein Wirkungszusammenhang zwischen einem Gesundheitsproblem und der daraus folgenden Einschränkung der Teilhabe hergestellt.

Definition von Teilhabemöglichkeiten

Der neue Behinderungsbegriff findet seinen Widerhall auch im neunten Sozialgesetzbuch („Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“). Dort heißt es beispielsweise: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können …“

Mit der ICF kann man die Funktionsfähigkeit und Teilhabe eines Menschen einheitlich und standardisiert beschreiben. Dabei wird nicht nur die Behinderung betrachtet, sondern auch das Umfeld, zum Beispiel Arbeitsplatz oder Zuhause. Andere Kontextfaktoren wie Geschlecht, wirtschaftliche Situation, Ethnie oder Religion werden nicht klassifiziert, können aber als persönliche Kontextfaktoren berücksichtigt werden.

Wichtiger Faktor im Rehabilitationsprozess …

Der Vorteil für Betroffene und medizinische Fachpersonen: Dank einheitlicher Kategorisierung lässt sich beispielsweise der Informations- und Entscheidungsfluss während eines Rehabilitationsprozesses erleichtern, in den zahlreiche Fachleute und Institutionen involviert sind. Die Nutzung der ICF kann, so die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, z. B. konkret die zielführende Begründung von Reha-Empfehlungen erleichtern, da sie auch in den Vorgaben der Reha-Träger berücksichtigt ist.

Konzeptionelles Bezugssystem

Der G-BA sieht das ähnlich. In seiner Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha-Richtlinie) benennt er folgerichtig die Nutzung der ICF als „konzeptionelles Bezugssystem für die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“. Schließlich umfasse eine medizinische Rehabilitation einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, für jeden Menschen die bestmögliche Rehabilitation zu erreichen, damit er am gesellschaftlichen Leben – vor allem in Familie, Arbeit und Beruf – teilhaben kann.

Individueller Kontext

Und auch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) betont, dass die ICF alle Versorgungsmaßnahmen auf das Erreichen einer funktionalen Gesundheit des Betroffenen in seinem individuellen Lebenskontext fokussiere. Im Rahmen der ICF stellten Hilfsmittel Kontextfaktoren dar, die zum Ausgleich fehlender oder eingeschränkter Körperfunktionen und -strukturen verwendet werden könnten. „Ziel der optimalen Gestaltung der Kontexte und damit der Hilfsmittelversorgung ist eine Verbesserung der Möglichkeit von Aktivitäten und damit der Teilhabe. Mit Hilfe der ICF kann es gelingen, die Ziele und die Realität der Hilfsmittelversorgung zu beschreiben und kommunizierbar zu machen.“

… und bei der Schaffung individueller Teilhabe

Der Weg in die Teilhabe – und die damit verbundenen Eingliederungshilfen – sollte sich an der ICF-Klassifizierung des Einzelnen orientieren. In SGB IX heißt es dazu in § 118 (Instrumente der Bedarfsermittlung): „Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen … unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert.“

Umsetzung: Sache der Länder

Wie dies umgesetzt wird, bleibt den jeweiligen Bundesländern überlassen. Sie verwenden häufig eigene Bedarfsermittlungsinstrumente.

Die vier Komponenten der ICF-Klassifizierung

In der ICF werden Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit unter vier Aspekten betrachtet, wobei sich das Gesamtbild wie ein Puzzle aus zahlreichen Faktoren aus allen vier Komponenten zusammensetzt. Auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann man in der ICF online recherchieren, sie als PDF (inhaltsgleich mit der Buchausgabe) herunterladen oder als Buchausgabe kostenpflichtig bestellen: BfArM – ICF.

1. Körperfunktionen

Bodyfunctions (Komponente b). Enthalten sind u.a. folgende Funktionen:

  • Sinne und Schmerz
  • Stimme und Sprechen
  • Immun- und Atmungssystem
  • Verdauung, Stoffwechsel und endokrines System
  • Urogenital- und reproduktives System
  • Bewegung und Mobilität, Gelenke, Knochen, Reflexe und Muskeln
  • Haut und Hautanhangsgebilde

2. Körperstrukturen

Bodystructures (Komponente s). Gemeint sind hier anatomische Teile des Körpers (Organe, Gliedmaßen), deren Schädigung oder deren Fehlen zu Funktionsbeeinträchtigungen führen können.

3. Aktivitäten und Partizipation

Daily activities and participation (Komponente d). Hier werden Einschränkungen im täglichen Leben betrachtet, u.a.:

  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z.B. tägliche Routine, Umgang mit Stress und anderen psychischen Anforderungen)
  • Kommunikation (z.B. Konversationsmöglichkeiten, Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken)
  • Mobilität (z.B. Körperposition ändern und halten, Gehen und sich fortbewegen, sich mit Transportmitteln fortbewegen)
  • Selbstversorgung (z.B. Sich waschen, Körperteile pflegen, Toilette benutzen, sich kleiden, Essen, Trinken)
  • Häusliches Leben (z.B. Beschaffung von Lebensnotwendigkeiten, Übernahme von Haushaltsaufgaben)
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche (z.B. Erziehung, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, wirtschaftliches Leben)
  • Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben (z.B. Erholung und Freizeit, Religion und Spiritualität)

4. Umweltfaktoren

Environmental factors (Komponente e). Materielle, soziale und einstellungsbezogene Faktoren, die die Welt beeinflussen, in der der Betroffene lebt. Produkte und Technologien

  • Produkte und Technologien, die speziell an die Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst oder für diese entworfen wurden
  • Natürliche und vom Menschen veränderte Umwelt
  • Unterstützung und Beziehungen (Menschen, aber auch Tiere. Betrachtet wird die physische und emotionale Unterstützung, die Mensch oder Tier bieten)
  • Einstellungen (beobachtbare Auswirkungen von Sitten, Bräuchen, Weltanschauungen, Werten, Normen, religiösen Überzeugungen)
  • Dienste, Systeme und Handlungsgrundsätze

Digitaler Selbstlernkurs zum WHO-Standard

Die Universität Erfurt (Erfurt School of Education) bietet unter dem Titel „„ICF! – Inclusion and Collaboration for the Future!“ einen digitalen, kostenfreien Selbstlernkurs für die praktische Arbeit an.

Der Kurs umfasst fünf Basismodule, fünf Aufbaumodule sowie zwölf Module zu Fallbeispielen. Er ermögliche „eine flexible Einbindung, z. B. in interne Fortbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Selbstlernangebote, die Aus- und Weiterbildung oder zur Sensibilisierung von Fachkräften in unterschiedlichen Arbeitsfeldern“.

Nähere Informationen gibt es unter diesem externen Link: „ICF! – Inclusion and Collaboration for the Future!“: Neuer Selbstlernkurs für die praktische Arbeit sowie hier (externer Link): Digital lernen | Kostenlose Lernplattform zum WHO-Standard.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung.

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Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.