ICF: Wichtiger Klassifizierungsfaktor bei Rehabilitation und Teilhabeplanung
Die Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) definiert die Folgen von Krankheiten und Behinderungen in Bezug auf Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe. Für Menschen mit Querschnittlähmung und anderen Behinderungen ist die ICF ein wichtiger Bezugspunkt im Rehabilitationsprozess und bei der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht.

Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation WHO und gehört damit zur „WHO-Familie der Internationalen Klassifikationen“, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Im Gegensatz zur ICD (International Classification of Diseases) stehen bei der ICF die Auswirkungen auf die Lebensumstände eines Menschen im Mittelpunkt. Dementsprechend wird der gesamte Lebenshintergrund wird miteinbezogen. Damit spiegelt die ICF auch den neuen Behinderungsbegriff wider, der einen Wirkungszusammenhang zwischen einem Gesundheitsproblem und der daraus folgenden Einschränkung der Teilhabe hergestellt, dem sogenannten bio-psycho-sozialem Modell von Behinderung folgend.
Neuer Behinderungsbegriff
Der neue Behinderungsbegriff findet seinen Widerhall auch im neunten Sozialgesetzbuch („Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“). Dort heißt es beispielsweise: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können …“
Mit Hilfe der ICF kann die aktuelle Funktionsfähigkeit und die Teilhabemöglichkeiten jedes Menschen (oder ihre Beeinträchtigung) in einer einheitlichen und standardisierten Sprache beschrieben werden. Die Klassifizierung nimmt nicht nur Bezug auf die Behinderung/gesundheitliche Einschränkung, sondern berücksichtigt auch das jeweilige Umfeld (Arbeitsplatz, Zuhause). Klassifiziert werden nur im weitesten Sinne gesundheitliche Faktoren. Bei anderen möglicherweise einschränkenden Faktoren wie Geschlecht, wirtschaftliche Situation, Ethnie oder Religion kann die ICF nicht angewandt werden.
Wichtiger Faktor im Rehabilitationsprozess …
Der Vorteil für Betroffene und medizinische Fachpersonen: Anhand einheitlicher Kategorien zur Klassifizierung können Teilhabebeeinträchtigungen relativ klar benannt und dokumentiert werden, was z.B. den Informations- und Entscheidungsfluss während eines Rehabilitationsprozess erleichtern kann, in den zahlreiche Fachleute und Institutionen involviert sind. Die Nutzung der ICF kann, so die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, z. B. konkret die zielführende Begründung von Reha-Empfehlungen erleichtern, da sie auch in den Vorgaben der Reha-Träger berücksichtigt ist.
Konzeptionelles Bezugssystem
Der G-BA sieht das ähnlich. In seiner Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha-Richtlinie) benennt er die Nutzung der ICF als „konzeptionelles Bezugssystem für die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“. Schließlich umfasse eine medizinische Rehabilitation einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um den im Einzelfall bestmöglichen Rehabilitationserfolg im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere in Familie, Arbeit und Beruf zu erreichen.
Individueller Kontext
Und auch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) betont, dass die ICF alle Versorgungsmaßnahmen auf das Erreichen einer funktionalen Gesundheit des Betroffenen in seinem individuellen Lebenskontext fokussiere. Im Rahmen der ICF stellten Hilfsmittel Kontextfaktoren dar, die zum Ausgleich fehlender oder eingeschränkter Körperfunktionen und -strukturen verwendet werden könnten. „Ziel der optimalen Gestaltung der Kontexte und damit der Hilfsmittelversorgung ist eine Verbesserung der Möglichkeit von Aktivitäten und damit der Teilhabe. Mit Hilfe der ICF kann es gelingen, die Ziele und die Realität der Hilfsmittelversorgung zu beschreiben und kommunizierbar zu machen.“
… und bei der Schaffung individueller Teilhabe
Der Weg in die Teilhabe – und die damit verbundenen Eingliederungshilfen – sollte sich an der ICF-Klassifizierung des Einzelnen orientieren. In SGB IX heißt es in § 118 (Instrumente der Bedarfsermittlung): „Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen … unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert.“ Neun Lebensbereiche werden genannt: Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen:
Umsetzung: Sache der Länder
Wie dies umgesetzt wird, bleibt den jeweiligen Bundesländern überlassen, die häufig eigene Bedarfsermittlungsinstrumente verwenden.
Die vier Komponenten der ICF-Klassifizierung
In der ICF werden Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit unter vier Aspekten betrachtet, wobei sich das Gesamtbild wie ein Puzzle aus zahlreichen Faktoren aus allen vier Komponenten zusammensetzt. Auf den Seiten des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann man in der ICF online recherchieren, sie als PDF (inhaltsgleich mit der Buchausgabe) herunterladen oder als Buchausgabe kostenpflichtig bestellen: BfArM – ICF.
1. Körperfunktionen
Komponente b / bodyfunctions. In dieser Komponente sind u.a. folgende Funktionen enthalten:
- Sinne und Schmerz
- Stimme und Sprechen
- Immun- und Atmungssystem
- Verdauung, Stoffwechsel und endokrines System
- Urogenital- und reproduktives System
- Bewegung und Mobilität, Gelenke, Knochen, Reflexe und Muskeln
- Haut und Hautanhangsgebilde
2. Körperstrukturen
Komponente s / bodystructures. Gemeint sind hier anatomische Teile des Körpers (Organe, Gliedmaßen), deren Schädigung oder deren Fehlen zu Funktionsbeeinträchtigungen führen können.
3. Aktivitäten und Partizipation
Komponente d / daily activities. Hier werden Einschränkungen im täglichen Leben betrachtet, u.a.:
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z.B. tägliche Routine, Umgang mit Stress und anderen psychischen Anforderungen)
- Kommunikation (z.B. Konversationsmöglichkeiten, Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken)
- Mobilität (z.B. Körperposition ändern und halten, Gehen und sich fortbewegen, sich mit Transportmitteln fortbewegen)
- Selbstversorgung (z.B. Sich waschen, Körperteile pflegen, Toilette benutzen, sich kleiden, Essen, Trinken)
- Häusliches Leben (z.B. Beschaffung von Lebensnotwendigkeiten, Übernahme von Haushaltsaufgaben)
- Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
- Bedeutende Lebensbereiche (z.B. Erziehung, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, wirtschaftliches Leben)
- Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben (z.B. Erholung und Freizeit, Religion und Spiritualität)
Wie dies umgesetzt wird, bleibt den jeweiligen Bundesländern überlassen, die häufig eigene Bedarfsermittlungsinstrumente verwenden.
Umweltfaktoren
Komponente e / environmental factors. Materielle, soziale und einstellungsbezogene Faktoren, die die Welt beeinflussen, in der der Betroffene lebt. Produkte und Technologien
- Produkte und Technologien (Produkte, Instrumente, Ausrüstung oder Technologie, die speziell an die Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst oder für diese entworfen wurde)
- Natürliche und vom Menschen veränderte Umwelt
- Unterstützung und Beziehungen (Menschen, aber auch Tiere. Betrachtet wird die physische und emotionale Unterstützung, die Mensch oder Tier bieten)
- Einstellungen (beobachtbare Auswirkungen von Sitten, Bräuchen, Weltanschauungen, Werten, Normen, religiösen Überzeugungen)
- Dienste, Systeme und Handlungsgrundsätze
Digitaler Selbstlernkurs zum WHO-Standard
Die Universität Erfurt (Erfurt School of Education) bietet unter dem Titel „„ICF! – Inclusion and Collaboration for the Future!“ einen digitalen, kostenfreien Selbstlernkurs für die praktische Arbeit an. Der Kurs umfasst fünf Basismodule, fünf Aufbaumodule sowie zwölf Module zu Fallbeispielen. Er ermögliche „eine flexible Einbindung, z. B. in interne Fortbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Selbstlernangebote, die Aus- und Weiterbildung oder zur Sensibilisierung von Fachkräften in unterschiedlichen Arbeitsfeldern“. Nähere Informationen gibt es unter diesem externer Link: „ICF! – Inclusion and Collaboration for the Future!“: Neuer Selbstlernkurs für die praktische Arbeit sowie hier (externer Link): ICF! Digital lernen | Kostenlose Lernplattform zum WHO-Standard