Inklusion: „Beachtlicher Teil der Gesellschaft vom Vereinssport ausgeschlossen“
15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Aus diesem Anlass weist der Deutsche Behindertensportverband (DBS) auf Erreichtes hin. Er erinnert aber auch daran, es bei der Inklusion im Vereinssport noch deutlich Luft nach oben gibt.

In einer Online-Veröffentlichung betont der Verband, dass seit nunmehr 15 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum geltenden Recht in Deutschland gehört. Sie solle Menschen mit Behinderung vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützen. Gleichzeitig solle sie dafür sorgen, dass „ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in jeglicher Form verwirklicht wird.“
Der DBS besteht aus 17 Landes- und zwei Fachverbänden, fast 6.300 Vereinen sowie unzähligen Ehrenamtlern. Sie alle setzten sich Tag für Tag für Inklusion ein. Und damit dafür, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe im Vereinssport zu ermöglichen. Aber „trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahre ist es noch ein weiter Weg, bis die flächendeckende Teilhabe am Sport von Menschen mit Behinderung in Deutschland verwirklicht ist.“
Ein beachtlicher Teil der Gesellschaft werde immer noch vom Vereinssport ausgeschlossen. Nicht einmal die Hälfte der Menschen mit Behinderungen treibe Sport.
Das komplette Statement steht hier (externer Link) zum Nachlesen bereit: DBS | DBS | Teilhabe ist nicht die Kür, sondern ein Menschenrecht (dbs-npc.de)
Über die UN-BRK informieren unter anderem der Beitrag Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen – Der-Querschnitt.de.