Leitlinie zur Erstbehandlung nach neu erworbener Querschnittlähmung
Individuelle Bedürfnissen, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit: Eine neue Leitlinie zur „Ergebniserhebung in der Erstbehandlung nach neu erworbener Querschnittlähmung“ soll dazu beitragen, dass künftig Menschen mit frischer Querschnittlähmung noch besser versorgt werden.

Querschnittlähmungen haben Veränderungen auf bio-psycho-sozialer Ebene und in der Funktionsfähigkeit der betroffenen Menschen zur Folge. „Zur Abbildung der Wirksamkeit einer Erstbehandlung und Rehabilitation sollten spezifische Ergebniserhebungen durchgeführt werden, die ein umfangreiches Bild der bio-psycho-sozialen Ebene und der Funktionsfähigkeit darstellen. Da es sich um eine ausgesprochen komplexe Erkrankung mit sehr großer individueller Ausgestaltung handelt, sind die diagnostischen Maßnahmen und Assessments komplex und sollten standardisiert erfolgen“ heißt es in der Begründung für die Themenwahl.
Leitlinie stellt Schlüsselfragen zur Erstbehandlung bei Querschnittlähmung
Die Leitlinie zur Erstbehandlung nach neu erworbener Querschnittlähmung beschäftigt sich mit folgenden Schlüsselfragen:
- Welche Themen sind für die Erstbehandlung bei neu erworbener
Querschnittlähmung relevant? - Welche Assessments für die Erstbehandlung sind im Hinblick auf ihre inhaltliche Relevanz und wissenschaftliche
Güte empfehlenswert? - Welche Assessments sind für alle Patienten generell und welche für Subgruppen bzw. die
Beantwortung spezieller Fragestellungen empfehlenswert? - Wann sollten die empfohlenen Assessments angewendet werden?
Auch bio-psycho-soziale Ebene im Fokus
Dementsprechend soll die Leitlinie Empfehlungen für klinische Untersuchungen und Assessments für die Beschreibung der Veränderungen auf bio-psycho-sozialer Ebene und in der Funktionsfähigkeit von Menschen mit einer Querschnittlähmung aufzeigen. Ziel sei es, die Qualität der Versorgung unter Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verbessern.
Die Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie e.V. (DMGP) von zwölf Fachgesellschaften erarbeitet. Mit Stand vom 20.11.2020 hat sie eine Gültigkeit bis 09.11.2025. Die Leitlinie steht (externer Link) hier zum Download bereit.