Pflegebedarf: Knackpunkt Gutachten
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) hat 2013 im Rahmen der Beratungstätigkeit seines Landesverbands in Niedersachsen 814 Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK, wurde 2021 vom Medizinischen Dienst abgelöst) geprüft; gegen 193 wurde erfolgreich widersprochen oder geklagt. Häufig sei die Gutachtertätigkeit mit hohem Zeitdruck verbunden, bemängelt der Verband.

Rat suchen Menschen vor allem dann, wenn sie unzufrieden sind. In diesem Fall wandten sich Betroffene, die durch den MDK begutachtet worden waren, mit dem Ergebnis an den Landesverband des SoVD in Niedersachsen, dort der größte Sozialverband. Schließlich sollte ihr MDK-Gutachten Grundlage für die die Zuteilung der richtigen Pflegestufe sein.
Im Jahr 2013 nahmen die Berater des SoVD 814 Gutachten unter die Lupe, hatten an knapp der Hälfte nichts auszusetzen und rieten in 406 Fällen zu Klage oder Widerspruch, je nach Stand des Vorgangs.
138 Mal bestätigten daraufhin Gerichte die Entscheidung des MDK, 45 Mal kam es zu einer außergerichtlichen Lösung und 193 Gutachten wurden neu bewertet (SoVD – Soziales im Blick, 01/2014).
Hilfebedarf individuell ermitteln
Damit seien falsche Gutachten des MDK keine Seltenheit, folgerte 2014 die Pflege-Expertin des Verbandes, Edda Schliepack. Sie forderte eine deutliche personelle Aufstockung des MDK, denn teilweise habe ein Gutachter viel zu wenig Zeit, um einen Fall zu bewerten (SoVD – Soziales im Blick, 01/2014).
Betroffene können am knappen Zeitbudget eines Gutachter auch heute nichts ändern. Eine gute Vorbereitung auf seinen Besuch kann möglicherweise dazu beitragen, Abläufe nicht unnötig zu verzögern (z. B. durch das Suchen von Unterlagen) und Fragen mit konkreten Angaben zu begegnen.
Siehe auch: Pflegegutachten und Gutachterbesuch