Rechtsgutachten: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung
Im Auftrag des Deutschen Studierendenwerks wurde ein Rechtsgutachten erstellt. Thema: individuelle Nachteilsausgleiche bei der Erbringung von Leistungsnachweisen.

Autor des 2019 erschienen Gutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“ ist Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Ruhr-Universität Bochum. Anlass für das Gutachten war laut Studierendenwerk eine wachsende Zahl von Studierenden mit chronisch somatischen und psychischen Erkrankungen, die von Hochschulen pauschal mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ von individuellen Nachteilsausgleichen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen ausgeschlossen wurden.
Das Rechtsgutachten setze sich, so die Beschreibung des Studierendenwerks, kritisch mit der gängigen Rechtsprechung zu Nachteilsausgleichen auseinander. Es stelle relevante rechtliche Entwicklungen zur Teilhabesicherung dar und skizziere Eckpunkte für eine Neuausrichtung der prüfungsrechtlichen Praxis.
Das Rechtsgutachten steht auf den (externer Link) Seiten des Studentenwerks als PDF zum Download zur Verfügung.
Mehr zum Thema Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung im Beitrag Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen für Menschen mit Querschnittlähmung – Der-Querschnitt.de – und zum Thema Studieren mit Behinderung in der Kategorie Schule, Beruf & Rente.