Reportage – Rollstuhl, Prothese etc.: Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

Sandra B. ist an Multipler Sklerose erkrankt. Dank ihres Aktivrollstuhls kann sie trotz ihrer Lähmungserscheinungen selbstbestimmt leben. Eine Kostenübernahme lehnt die Krankenkasse jedoch ab.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Stattdessen wird ihr eine günstigere Alternative vorgeschlagen: ein Schieberollstuhl. Damit aber könnte sie nur geschoben werden. Sabine B. legt Widerspruch bei ihrer Krankenkasse Securvita ein. Unterstützt wird sie dabei vom Sozialverband VdK, der Menschen mit Behinderung bei der Beantragung von Hilfsmitteln unterstützt.

Juristin Dorothee Willmann kennt solche Fälle zur Genüge: „Der Grund kann auch sein, dass die Krankenkasse sagt, das Hilfsmittel ist nicht wirtschaftlich, sprich, es gibt eine billigere Alternative. Dann sollte man prüfen, auch vielleicht mit dem behandelnden Arzt, ob denn die von der Kasse angebotene Alternative nicht vielleicht auch gut ist. Wenn man zu dem Ergebnis kommt: Nein, dann sollte man sich das auch wieder vom Arzt bestätigen lassen. Und jeweils wenn eben eine offizielle schriftliche Ablehnung von der Krankenkasse kommt, muss man auch offiziell dagegen Widerspruch einlegen.“

Auch der Fall der 12-jährigen Lea wird betrachtet. Sie hat eine angeborene Tetraspastik in allen Gliedmaßen und kann weder sitzen noch alleine stehen. Sie braucht neben einem Rollstuhl für Autofahrten zu Arztterminen oder Familienausflügen auch einen speziellen Kindersitz fürs Auto.

Die Reportage Rollstuhl, Prothese etc.: Wenn die Krankenkasse nicht zahlt von SWR Marktcheck gibt Einblicke (siehe Video oben).