Ruf nach Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen

Der „Inklusionsbeirat des Koordinierungsmechanismus bei dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ hat ein Positionspapier zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erstellt.


Um die Inklusion (auch) im Gesundheitswesen voranzubringen, hatten die Koalitionäre im
Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode vereinbart, „bis Ende 2022 mit den Beteiligten einen
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten“.

Der Inklusionsbeirat begrüßt dieses Vorhaben. Denn im Gesundheitswesen fehlt es an vielen
Stellen am gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen: Ärztliche Praxen
und andere Gesundheitseinrichtungen sind häufig nicht barrierefrei, so dass Menschen mit
Behinderungen bisweilen weite Wege für ihre gesundheitliche Versorgung auf sich nehmen
müssen und die freie Arztwahl faktisch nicht gegeben ist. Bei Versorgung mit Hilfsmitteln gibt
es ebenfalls große bürokratische Hürden, die dringend beseitigt werden müssten. Auch
Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen (MZEB) stehen deutschlandweit nicht in hinreichender Zahl zur
Verfügung. Darüber hinaus fehlt es an Abstimmung zwischen den unterschiedlichen
Kostenträgern.

War zunächst das Verständnis groß, dass angesichts der Covid19-Pandemie und anderer
Probleme im Gesundheitswesen die ehrgeizig gesetzte Frist nicht eingehalten werden
konnte, ist der Inklusionsbeirat der Koordinierungsstelle mittlerweile zunehmend irritiert bis
enttäuscht. Denn bis heute hat das Bundesministerium für Gesundheit nicht einmal einen
Vorschlag zum geplanten Verfahren vorgelegt. Einzig eine Auftaktveranstaltung wurde bisher
wage für den Herbst angekündigt.

Der Inklusionsbeirat ist in großer Sorge, dass mit der Erarbeitung noch nicht begonnen
wurde bzw. keine angemessene Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und
Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt. Deshalb bittet
der Inklusionsbeirat dringlich um folgende Informationen:

  • Zeitplan zur Erarbeitung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und
    barrierefreies Gesundheitswesen;
  • Form der Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und
    Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans;
  • Informationen zur Auftaktveranstaltung
  • Frühzeitige Vorlage der zu diskutierenden Entwürfe, damit eine angemessene
    Vorbereitung und Beteiligung erfolgen können.
    Diese Informationen sind aus Sicht des Inklusionsbeirats erforderlich, um zu signalisieren,
    dass das Bundesministeriums für Gesundheit es ernst meint mit dem Aktionsplan und der
    Beteiligung der Verbände.

Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat

Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet
Menschen mit Behinderungen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist mit Vertreterinnen von bundesweit agierenden
Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat.