100 Jahre Schwerbehindertenrecht

Mit dem „Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter“ begann 1920 die Umgestaltung Deutschlands zu einem modernen Sozialstaat. Einige Veröffentlichungen widmen sich der Geschichte der Schwerbehinderten-Vertretung.

Der erste Weltkrieg war vorbei, seine Auswirkungen überall zu spüren. In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts galt es, Millionen von Kriegsversehrten den Weg zurück in den Alltag, ins Berufsleben zu ebnen. Mit dem „Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter“ (6. April 1920) wurden erstmals eine Vertretung für Schwerbeschädigte, ein besonderer Kündigungsschutz und eine Beschäftigungspflicht etabliert. Sieben Jahre später kamen Fördermaßnahmen für behinderte Menschen im Rahmen der Unfall- und Arbeitslosenversicherung hinzu.

Wie sich aus diesen ersten Anfängen ein relativ modernes Schwerbehindertenrecht entwickelte, zeigt der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Übersicht (externer Link) 100 Jahre Schwerbehindertenrecht in Deutschland: eine Chronologie.

Auch die Integrationsämter erinnerten unter dem Titel „Ein Erfolgsmodell. 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung“ an die Geschichte der Schwerbehindertenvertretung, die „in unserer modernen Gesellschaft, in der Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Ziel ist, nicht mehr wegzudenken“ sei, genauso wie das Institut für Fortbildung von Betriebsräten, das in einer Publikation „Die großen W-Fragen zu 100 Jahren Schwerbehindertenvertretung“ beantwortete und den großen Bogen vom ersten Gesetz bis zum Bundesteilhabegesetz spannte (siehe auch Beitrag: Der lange Weg zum Bundesteilhabegesetz).

Der VdK schließlich nahm das Jubiläum zum Anlass, via Social Media weitere Verbesserungen zu fordern: „100 Jahre Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenvertretungen leisten unverzichtbare Arbeit für Menschen mit Behinderung. Sie müssen endlich verbindlich einbezogen werden! Tun dies Arbeitgeber nicht, sollte dies mehr Konsequenzen haben“.

Weiterführende Informationen zum Thema u. a. in den Beiträgen