
Cannabis als Arzneimittel
Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland in kleinen Mengen gestattet. Bisher konnten Wirkstoffe zu medizinischen Zwecken, etwa bei Schmerzen oder Spastiken, auf Rezept abgegeben werden, jedoch lediglich in begründeten Ausnahmefällen und in der Regel auf eigene Kosten. Im Januar 2017 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften beschlossen. Bei schwer kranken Patienten genügt nun das Rezept des Arztes.