Was hat mein Arzt abgerechnet? – Patientenquittungen online

Grundsätzlich hat jeder Versicherte einen Anspruch darauf, von seiner Krankenkasse zu erfahren, welche Kosten für die eigenen medizinischen Behandlungen abgerechnet worden sind. Diese Auskunft bieten immer mehr Kassen auch online an.

Bild105319352 Copyright sar_38, 2013. Mit Genehmigung von Shutterstock.com
Was hat die Behandlung gekostet? Darüber können auch gesetzlich Versicherte Auskunft erhalten

Was privat Versicherten ganz selbstverständlich ins Haus flattert, konnten gesetzlich Krankenversicherte lange nur auf Anfrage einsehen: Die Abrechnungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser oder auch Kosten für Heilmittel, wie ärztlich verordnete Physiotherapie, podologische Therapie oder Logo- und Ergotherapie und mehr.

Laut Bundesgesundheitsministerium können interessierte Patienten jedoch von der Arzt-, Zahnarztpraxis oder dem Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erbitten. Die Rechtsgrundlage dazu bildet § 305 Abs. 2 SGB V.

Es gibt mehrere Wege, die Patienten-Quittung anzufordern:

  • In der Arztpraxis: Direkt im Anschluss an die Behandlung, beziehungsweise nach Ablauf des Abrechnungsquartals. Dafür können Gebühren (Bearbeitung, Porto anfallen).
  • Bei der Krankenkasse: Auf Antrag verschicken auch die gesetzlichen Krankenkassen Informationen über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten.

Die Quittungen – meist – kostenlos auch online abfragen zu können, erleichtert das Prozedere. Mit den großen Kassen Techniker Krankenkasse, AOK und Barmer GEK sowie zahlreicher kleiner Krankenversicherungen stellen immer mehr gesetzliche Krankenkassen diesen Online-Service zur Verfügung.

Ärzte sehen Schwachstellen

Viele Ärzte sehen die neue Transparenz nicht unkritisch. Die Abrechnungen entsprächen wegen des komplizierten Abrechnungssystems für Arzthonorare nicht automatisch auch den ausbezahlten Beträgen, geben sie zu bedenken (Beneke/durchblick gesundheit, 2012). Die vertragsärztliche Budgetierung sieht vor, dass ein geplantes Gesamtbudget, orientiert an den Behandlungen des Vorjahres, auch dann nicht aufgestockt wird, wenn ein Arzt gegen Ende des Jahres feststellt, dass sein Jahresbudget schon aufgebraucht ist. Patienten könnten also vor allem sehen, welche Leistung zu welchem Preis ihr Arzt in Rechnung gestellt hat, nicht aber, ob er wegen Überschreitung des Gesamtbudgets Abstriche hinnehmen musste.

Bessere Kontrolle – mehr Bewusstheit

Bislang wissen viele Versicherte nur sehr diffus, dass eine medizinische Leistung natürlich bezahlt werden muss, aber die konkreten Summen werden kaum hinterfragt – wohl auch, weil sie in diesem Moment nicht den eigenen Geldbeutel belasten. Der Einblick in die Abrechnungen zeigt nicht nur, was überhaupt abgerechnet worden ist und wie viel für die jeweilige Behandlung in der Regel veranschlagt wird, sondern ermöglicht damit auch eine bessere Kontrolle über Vorgänge, die sonst weitgehend im Verborgenen ablaufen.

Weitere Kassen, die den Online-Service bieten, nennt das Service-Portal gesetzlichekrankenkassen.de