
Recht & Soziales


Für mehr Teilhabe: Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts
Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Für sie ist damit auch mehr gesellschaftliche Teilhabe verbunden. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: In Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Inklusion ihnen neue Chancen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf aus dem April 2023 vor.

Telemedizin: Therapien, Sprechstunden, Rezepte, Reha-Verordnungen möglich
In einigen medizinischen und/oder therapeutischen Bereichen gehört Telemedizin, zum Beispiel Videosprechstunden oder eine Beratung per Telefon, zur kassenärztlichen Regelversorgung. Ein Überblick über Angebote, die Menschen mit Querschnittlähmung den mitunter barrierereichen und beschwerlichen Weg in die Praxis ersparen können.

Hilfsmittelversorgung: Grundrechte verbieten Beschränkung auf Minimalversorgung
Urteil zur Hilfsmittelversorgung: Das Sozialgericht Konstanz hat im Oktober 2021 durch Gerichtsbescheid einem Rollstuhlfahrer Recht gegeben und dessen Krankenkasse verurteilt, ihn mit einem Handbike mit Motorunterstützung zu versorgen. Zudem musste die Krankenkasse die außergerichtlichen Kosten des Rollstuhlfahrers erstatten.

Home-Office: Chance für Menschen mit Behinderung
Die COVID-19-Pandemie hat für ein „soziales Massen-Experiment der Telearbeit“ gesorgt, wie eine OECD-Studie es formulierte. Denn die Anteile der Erwerbstätigen, die von zuhause arbeiten, stiegen weltweit rapide an. Für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung, zum Beispiel einer Querschnittlähmung, sei Home-Office vielfach „die Voraussetzung, um überhaupt arbeiten zu können“, konstatiert das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben mit wenigstens fünf schwerbehinderten Beschäftigten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung besteht auch weiter, wenn innerhalb dieser vier Jahre die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten unter fünf sinkt.

Rente wegen Erwerbsminderung: So viel darf man dazuverdienen
Wer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (EM) bezieht – so wie viele Menschen mit Querschnittlähmung -, darf Geld dazuverdienen. Allerdings gelten strikte Regeln für die Stundenzahl, zudem gelten seit 2023 neue Hinzuverdienst-Grenzen. Wer diese Obergrenzen überschreitet, riskiert eine Kürzung oder sogar das Aus seiner EM-Rentenbezüge.

Verbesserungen auch für Menschen mit Querschnittlähmung: Das Bundesteilhabegesetz und seine vier Reformstufen
Eigentlich sollte zum Januar 2023 Reformstufe 4 des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft treten. Anders ausgedrückt: Der Kreis der leistungsberechtigten Personen in der Eingliederungshilfe sollte neu definiert werden. Das wäre der Abschluss einer Reform gewesen, die das Zeug dazu hat, das – gesetzlich geregelte – Zusammenleben in Deutschland komplett umzukrempeln. Nun wird es doch noch unbestimmte Zeit dauern, bis das Werk vollendet ist. Reformstufe 4 befindet sich noch in einem eher schwebendem Zustand. Ein Blick auf das bisher Erreichte lohnt sich dennoch.