Altwerden mit Querschnittlähmung: Ab wann Menschen mit Schwerbehinderung in Rente gehen können

Wer mit einer Querschnittlähmung lebt, hat in der Regel einen GdB von mindestens 50 und damit eine Schwerbehinderung. Das hat auch Auswirkungen auf die Frage, wann man in Rente gehen kann.

Schwerbehinderte können bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge und bis zu fünf Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen..

Allerdings müssen schwerbehinderte Menschen drei Voraussetzungen mitbringen, um ohne Rentenabzüge in Altersrente gehen zu können:

Altersrente

Grundsätzlich dürfen Menschen mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen als Menschen ohne Schwerbehinderung.

Geburtsjahr 1964 oder jünger

Schwerbehinderte, die 1964 oder später geboren wurden, können ohne Abzüge mit 65 Jahren in die Altersrente gehen – also zwei Jahre früher als Menschen ohne Schwerbehinderung. Wenn man Abschläge in Kauf nimmt, kann man sogar bereits mit 62 Jahren in Rente gehen.

Ältere Jahrgänge: Schrittweise Anpassung

Bei den Geburtsjahrgängen 1952 bis 1963 liegt die Altersgrenze noch etwas niedriger, je nach Geburtsjahr zwischen 63 und 65 Jahren. Die Grenze steigt hier monatsweise. Wer Abschläge in Kauf nehmen will, kann – je nach Geburtsjahr – ein bis zwei Jahre früher in Rente gehen (60 Jahre bis 62).

Ab dem Geburtsjahr 1964 ist alles klar geregelt: Altersrente ohne Abschläge gibt es mit 67, beziehungsweise für Schwerbehinderte ab 65 Jahren. Bei den älteren Jahrgängen wird der reguläre Rentenbeginn schrittweise berechnet. Das hat seinen Grund in einem Anpassungsprozess, der 2012 angestoßen worden war. Seit damals wurde die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre (für Schwerbehinderte: von 63 auf 65 Jahre) angehoben. 2025 war die schrittweise Anpassung abgeschlossen. Eine weitere Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters ist – Stand Februar 2026 – nicht geplant.

Wann welcher Jahrgang mit Schwerbehinderung zu welchen Konditionen in Rente gehen kann, hat zum Beispiel der VdK in einer übersichtlichen Grafik zusammengefasst. Sie findet sich unter diesem externen Link: Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen: Das ändert sich 2026 – Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Wie der Zeitpunkt der Rentenbeginns sich auf die Höhe der Rente auswirkt, hat die Stiftung Warentest sehr anschaulich in 5 Fallbeispielen ausgerechnet (externer Link): Menschen mit Schwerbehinderung: Einfach früher in Rente gehen | Stiftung Warentest.

Richtigen Zeitpunkt genau prüfen

Und schließlich gibt der VdK noch einen wichtigen Tipp für die Planung. Menschen mit Schwerbehinderung sollten unbedingt vorab prüfen, ob momentan eine Erwerbsminderungsrente für sie nicht die bessere Variante ist. Dies gilt für die Zeit bis zur regulären Altersgrenze.

Über das Thema Erwerbsminderungsrente informieren u.a. die Beiträge Rente wegen Erwerbsminderung – Der-Querschnitt.de sowie Rente wegen Erwerbsminderung: So viel darf man dazuverdienen – Der-Querschnitt.de.

Man sollte die Altersvorsorge frühzeitig planen. Um sicherzugehen, dass man alle wichtigen Aspekte und Eckpunkte in seine Altersplanung hat einfließen lassen, sollte man als ersten Schritt einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Deren Experten beraten unabhängig und kostenlos bei Fragen zur Rente, Rehabilitation und zusätzlichen Altersvorsorge. Kontakt (externer Link): Servicetelefon | Deutsche Rentenversicherung.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung.

Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch.

Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.