Auf Bergwanderweg mit E-Rollstuhl verunglückt – Richterin betont Eigenverantwortung
Wer trägt die Verantwortung für einen folgenschweren Unfall mit einem E-Rollstuhl auf einem Bergwanderweg? Das sollte ein Prozess in der Schweiz klären. Nun fiel das Urteil. Alle sieben Angeklagten – Mitarbeiter der Gemeinde sowie Vertreter der Tourismusregion – wurden freigesprochen. Die Richterin verwies unter anderem auf die Eigenverantwortung der Verunglückten.

Vor dem Kreisgericht in Mels (Schweiz) ging es um den Vorwurf derfahrlässigen Köperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung mit schwerer Schädigung. Der Prozess fand im Januar und Februar 2026 statt.
Das Unglück in den Schweizer Bergen
Im Juli 2016 war es auf dem „Heidipfad“ zu einem tragischen Unfall mit einem Elektrorollstuhl gekommen. Der Heidipfad ist ein Bergwanderweg auf dem Pizol im St. Galler Oberland. Er ist etwa vier Kilometer lang und es gilt, rund 120 Höhenmeter zu überwinden. (Siehe externer Link: Heidipfad | Pizol Bad Ragaz – Wangs).
Ein Ehepaar hatte dort eine Wanderung unternommen. Der Mann war mit einem E-Rollstuhl unterwegs. Auf dem Rundweg geriet sein Rollstuhl ins Rutschen – die genauen Ursachen bleiben im Prozess ungeklärt.
Der Mann stürzte rund sieben Meter eine Böschung hinunter. Seine damals 64-jährige Frau versuchte, den Rollstuhl zu halten. Aber sie wurde mitgerissen, der E-Rollstuhl fiel auf sie. Seither ist auch sie ab dem fünften Halswirbel querschnittgelähmt. Ihr Mann, der inzwischen verstarb, erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen.
Rollstuhltauglichkeit nicht sorgfältig geprüft?
Nun klagte die Witwe.
Einem Teil der Beklagten wurde vorgeworfen, den Heidipfad ohne Prüfung als „rollstuhltauglich“ beworben zu haben. Den damals Verantwortlichen in der Gemeinde wurde vorgeworfen, davon gewusst zu haben und dennoch nichts getan zu haben, um den Weg rollstuhltauglich zu machen – oder die Werbung zu stoppen.
Der Anwalt der Klägerin argumentierte ähnlich: Die Klägerin und ihr Mann hätten den Weg nur gewählt, weil dieser öffentlich als rollstuhlgängig ausgeschrieben gewesen war. Weiterer Punkt: Hätte es adäquate Sicherungsmaßnahmen gegeben, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Damit waren die zwei wichtigsten Argumentationsstränge des Prozesses vorgegeben.
Wanderweg falsch beworben?
Der Heidipfad war unter anderem auf den Internetseiten der Pizolbahnen als auch auf den Seiten von Heidiland Tourismus als „rollstuhlgängig“ beworben worden. Laut Medienberichten hätte es sich jedoch nicht mehr klären lassen, wer den ursprünglichen Eintrag verfasste, der den Heidipfad als rollstuhlgängig beschrieb. Dieser sei, so die Richterin weiter, ungeprüft von mehreren Internetseiten übernommen worden. Bei der Urteilsverkündung habe die Richterin Unverständnis gegenüber den Verantwortlichen der Pizolbahnen geäußert. Es wäre zu erwarten gewesen, dass der Eintrag nicht ungesehen übernommen wird, wird sie zitiert.
Nicht für Rollstühle geeignet
Tatsächlich war der schmale Weg nicht für das Befahren mit einem Rollstuhl geeignet, so das Gericht. Unter anderem gab es keine Absturzsicherungen und Geländer. Zudem wurde er von Wasserrinnen durchquert.
Andererseits sei die Route vor Ort deutlich mit einem gelben Wegweiser mit weiß-rot-weißer Spitze als „Bergwanderweg“ gekennzeichnet gewesen. Nirgends habe sich vor Ort ein Hinweis auf eine etwaige „Rollstuhltauglichkeit“ gefunden.
Die Richterin griff diesen Aspekt bei ihrer Urteils-Verkündigung auf: Der Unfall hätte auch mit korrekten Angaben im Web nicht mit Sicherheit vermieden werden können. Denn den Angaben vor Ort hätte das Paar keine Beachtung geschenkt. Weshalb die Richterin bei ihrer mündlichen Urteilsverkündung auch auf fehlende Eigenverantwortung verwies.
Zudem könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass das verunglückte Paar seine Informationen tatsächlich auf besagten Internetseiten gefunden hatte und sich deshalb für den folgenschweren Ausflug entschied.
Freispruch für alle Angeklagten
Die Anwälte der Beschuldigten hatten schon zu Beginn des Prozesses darauf hingewiesen, dass der Unfallvorgang nicht richtig geklärt worden sei. Protokolle und Beweismittel seien nicht verwertbar. So sei etwa der Heidipfad selbst erst zwei Jahre nach dem Unfall in Augenschein genommen worden.
Die Staatsanwaltschaft sah abschließend ebenfalls keine Möglichkeit, ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Angeklagten nachzuweisen und plädierte in allen Fällen auf Freispruch.
Auch die Richterin sah keine nachweisbare Verletzung der Sorgfaltspflicht. Sie sprach alle Angeklagten frei.
Der Anwalt der Klägerin betonte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, es habe sehr wohl eine Pflicht bestanden, den Weg für Rollstühle auszubauen, wenn er als rollstuhlgängig beworben wird. Diese sei verletzt worden. Er prüfe einen Widerspruch.
Über das Unglück und den Prozess berichteten zahlreiche Medien, u.a. (externe Links) Gericht in Mels SG spricht Angeklagte im Rollstuhlprozess frei – SWI swissinfo.ch, Unfall auf Wanderweg – Staatsanwaltschaft fordert Freisprüche im Melser Rollstuhlprozess, Rollstuhl-Unfall auf dem Heidiweg: Rollstuhl-Unfall vor Gericht – News – SRF
Was derzeit unternommen wird, um Wanderwege in den Bergen auch für Rollstuhlfahrer zu erschließen, schildert u.a. der Beitrag Leben mit Querschnittlähmung: David Kosche liebt die Natur – und will sie für möglichst viele zugänglich machen – Der-Querschnitt.de
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