
Die Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber müssen zahlen, wenn sie die vorgeschriebene Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderung nicht beschäftigen („Pflichtarbeitsplätze\"). Die sogenannte Ausgleichsabgabe ist ein Kind der 50er-Jahre. Seither hat sich nicht viel geändert. Noch immer müssen Arbeitgeber mit Abgaben bestraft und mit Zuschüssen motiviert werden, damit sie unter ihren Mitarbeitern Menschen mit Behinderung dulden. Und oft hilft nicht mal das.








