„Beachtlicher Teil der Gesellschaft vom Vereinssport ausgeschlossen“

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Aus diesem Anlass weist der Deutsche Behindertensportverband DBS auf Erreichtes hin, erinnert aber auch daran, dass es noch ein weiter Weg sei, „bis die flächendeckende Teilhabe am Sport von Menschen mit Behinderung in Deutschland verwirklicht ist.

In einer Online-Veröffentlichung betont der Verband: „Seit nunmehr 15 Jahren gehört die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum geltenden Recht in Deutschland und soll Menschen mit Behinderung vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützen. Gleichzeitig soll damit dafür gesorgt werden, dass ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in jeglicher Form verwirklicht wird.“ Der DBS setze sich mit seinen 17 Landes- und zwei Fachverbänden, fast 6.300 Vereinen sowie unzähligen Ehrenamtlern Tag für Tag dafür ein, „Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe allen voran im Sport zu ermöglichen. Trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahre ist es noch ein weiter Weg, bis die flächendeckende Teilhabe am Sport von Menschen mit Behinderung in Deutschland verwirklicht ist.“

Ein beachtlicher Teil der Gesellschaft werde immer noch vom Vereinssport ausgeschlossen. Nicht einmal die Hälfte der Menschen mit Behinderungen treibe Sport.

Das komplette Statement des Verbandes kann (externer Link) hier nachgelesen werden: DBS | DBS | Teilhabe ist nicht die Kür, sondern ein Menschenrecht (dbs-npc.de)

Über die UN-BRK informieren unter anderem der Beitrag Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen – Der-Querschnitt.de.