Darmmanagement bei Querschnittlähmung: Wann dürfen Pflegepersonen digital ausräumen?

Das digitale Stimulieren und Ausräumen kann bei Querschnittlähmung ein wichtiger Teil des Darmmanagements sein. Wenn ein Betroffener diese Maßnahme nicht selbst ausführen kann, können und dürfen es – nach Verordnung durch behandelnden Arzt und nach Rücksprache und der Zustimmungen des Betroffenen – Pflegende tun.

Veronika Geng vom Beratungszentrum für Ernährung und Verdauung Querschnittgelähmter sagt: „Das digitale Stimulieren und Ausräumen ist für viele Menschen mit Querschnittlähmung Teil ihres Darmmanagements, das die natürliche Funktion des neurogenen Darms unterstützt oder ersetzt. Manche schaffen es, den Vorgang selbst durchzuführen. Wenn dies nicht – z. B. bei hoher Lähmung – oder (vorübergehend) nicht mehr – z. B. bei einer Verletzung an der Hand oder der Schulter – gelingt, kann der Vorgang von Pflegenden durchgeführt werden.“

Invasiver Eingriff nur nach Zustimmung des Betroffenen

Wenn Pflegende mit der Situation des Betroffenen nicht vertraut sind, z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Mitarbeiter bei einem ambulanten Pflegedienst wechseln, könnten sie der Meinung sein, dass sie diesen invasiven Eingriff gar nicht durchführen dürfen.

„Pflegekräfte glauben das digitale Stimulieren und Ausräumen nicht durchführen zu dürfen oder meinen, es wäre nicht ihr pflegerischer Auftrag“, so Geng. „Zum einen zählt das digitale Ausräumen und Stimulieren als ein invasiver Eingriff und fällt ohne die Zustimmung des Patienten unter die Körperverletzung, so dass Pflegekräfte befürchten, gesetzeswidrig zu handeln. Zum anderen wurden sie zum Vorgehen nicht angeleitet und fortgebildet, was mit Ängsten einhergeht, etwas falsch zu machen.“

Eine pflegerische Expertise zeigt sich meist in Einrichtungen, deren Fokus bei Menschen mit Querschnittlähmung liegt. Hier wird die Maßnahme meist im Rahmen von Fortbildungen erlernt und es wird auf Besonderheiten hingewiesen, wie die Möglichkeit einer autonomen Dysreflexie bei Patienten mit einer Lähmungshöhe von Th 6/7 oder darüber. Pflegende in anderen Einrichtungen haben solche Schulungen oft nicht absolviert.

Trotzdem gilt:


Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Patient über das Vorgehen aufgeklärt ist und seine Zustimmung gegeben hat, darf das digitale Stimulieren bzw. Ausräumen von Pflegekräften vorgenommen werden.

Ärztliche Verordnung notwendig

Geng erklärt: „Wenn Menschen mit Querschnittlähmung und neurogener Darmfunktionsstörung sich Pflegenden gegenübersehen, die das digitale Stimulieren bzw. Ausräumen nicht vornehmen möchten, können sie sich auf die medizinische Notwendigkeit als Teil des Darmmanagements berufen und auf eine rechtliche Stellungnahme verweisen, die in der Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger, Ausg. 57 1/18“ (externer Link) veröffentlicht wurde, und in der erklärt wird, unter welchen Bedingungen die Methode vorgenommen werden darf.“

Auch ein Anruf beim Beratungszentrum für Ernährung und Verdauung Querschnittgelähmter kann helfen. Hier kann zwar keine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit ausgestellt werden, doch das Team kann die Pflegenden bzw. deren Arbeitgeber beratend unterstützen und über die korrekte Vorgehensweise aufklären.

Zum Kontakt des Beratungszentrums für Ernährung und Verdauung Querschnittgelähmter geht es hier: Beratungszentrum – Manfred Sauer

Für weitere Informationen zum Darmmanagement siehe:

Digitales Stimulieren und Ausräumen bei neurogenen Darmfunktionsstörungen – Der-Querschnitt.de

Darmentleerungstechniken bei Querschnittlähmung – Der-Querschnitt.de

Fachpublikation: Neurogene Darmfunktionsstörung bei Querschnittlähmung – Der-Querschnitt.de


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Die genannten Produkte, Therapien oder Mittel stellen keine Empfehlung der Redaktion dar und ersetzen in keinem Fall eine Beratung oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch medizinische Fachpersonen.
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