Infrastruktur, ÖPNV, öffentliche Gebäude: Das macht eine rollstuhlgerechte Kommune aus

Was macht eine rollstuhlgerechte Kommune aus? Theoretisch ganz einfach: Jeder Mensch im Rollstuhl kommt im öffentlichen Raum möglichst immer und überall dort hin, wo er oder sie hinwill. Und das am besten ohne fremde Hilfe. Alles eine Frage der Planung und Gestaltung.

Könnte besser laufen …

Im Idealfall ist eine Kommune so gestaltet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sich weitestgehend selbstbestimmt, sicher und ohne fremde Hilfe im öffentlichen Raum bewegen können. Idealerweise können sie zudem an allen Lebensbereichen teilhaben. Für dieses hehre Ziel – wie gesagt: ein Ideal – müssten diverse Aspekte berücksichtigt, gegebenenfalls verbessert werden.

Infrastruktur und Wegeführung

Damit Menschen im Rollstuhl sicher von A nach B fahren können, braucht es einige Grundvoraussetzungen:

  • Absenkungen und Querungsanlagen: Gut zugängliche und sichere Querungsanlagen (zum Beispiel Zebrastreifen, Mittelinseln, Fußgängerampeln oder auch Über- und Unterführungen) an Straßen erleichtern die Fortbewegung, ebenso wie Abgesenkte Bordsteine an Gehweg- und Straßenübergängen. (Siehe auch externer Link barrierefrei Planen und Bauen – DIN 32984 Überquerungsstellen für Fußgänger)
  • Rampen: Sie sorgen statt Treppen oder als Alternative zu Treppen) dafür, dass Rollstuhl- und Rollator-Nutzer nicht draußen oder unten bleiben müssen.  (Siehe auch externer Link: DIN 18040-3 Rampen, Aufzüge, Treppen)
  • Bodenbeschaffenheit: Glatte, feste und rutschfeste Bodenbeläge sind eine gute Basis – für Rollstühle genauso wie für Rollatoren. Grobes Kopfsteinpflaster, hochstehende Platten oder große Fugen sind fortbewegungstechnisch eher kontraproduktiv. (Siehe auch externer Link DIN 18040-3 Pflaster und Plattenbeläge. Wie man Historisches rollstuhlgerecht aufbereitet, zeigt zum Beispiel dieser Beitrag: Deidesheim: Feine Adresse für Urlaub im Rollstuhl – Der-Querschnitt.de)
  • Wegbreite und Hindernisfreiheit: Ausreichend breite Gehwege sorgen dafür, dass auch Nutzer von E-Rollis an ihr Ziel kommen. Idealerweise sind die Gehwege nicht nur breit, sondern auch frei von Hindernissen wie parkenden Autos, Werbeaufstellern, Caféhaus-Garnituren oder Mülltonnen. (Siehe externer Link Gehwege – FUSS e.V.)
  • Ausreichende Bewegungsflächen: Klingt ein bisschen nach großen Turnhallen oder Freigang-Flächen, tatsächlich ist damit die – freie – Fläche gemeint, die mobilitätseingeschränkte Menschen vor Türen, Aufzügen oder an Wendepunkten brauchen.
    Am meisten Platz benötigen Rollstuhlfahrer. Wenn sie wenden wollen, brauchen sie mindestens 1,5 mal 1,5 Meter, zum Beispiel am Ende einer Rampe.
    Auch hier gilt: Die Bewegungsflächen müssen frei sein und dürfen nicht durch Möbel oder bauliche Elemente beschnitten sein. (Siehe externer Link: DIN 18040-1 Flächen, Platzbedarf)

Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV)

Barrierefreie Haltestellen: Bushaltestellen und Bahnsteige sollten auf Einstiegshöhe sein, damit ein stufenloser Einstieg möglich ist.  Zudem muss Entlang der Bahnsteigkanten muss auf voller Länge der Mindestplatzbedarf gewährleistet sein (siehe Punkt „Bewegungsflächen“). Außerdem sollte der Abstand zwischen Bus und Kante der Haltestelle so gering wie möglich (bestenfalls max. 5 cm) sein. (Siehe dazu auch externe Links Fachwissen und praktische Hinweise zum Thema Haltestellen des ÖPNV sowie barrierefrei Planen und Bauen – niederflurgerechte Haltestelle)

  • Fahrzeug-Ausstattung: Busse und Bahnen sollten mit Rampen ausgestattet sein, die bei Bedarf für Rollstuhlnutzer ausgeklappt werden können. Zudem sollten sie ausreichend breite Türen und Stellflächen für Rollstühle haben.

Gebäude und öffentliche Orte
 


Kultur und Freizeit

Was nutzen die schönsten Sehenswürdigkeiten und kulturellen Angebote, wenn Rollstuhlfahrer und andere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sie nur von Ferne sehen können?

Im Prinzip gelten dieselben Kriterien, die bereits oben geschildert wurden. Möglichst wenige Barrieren, möglichst große, freie Flächen oder Wege. Möglichst keine Treppen. Und rollstuhlgerechte Toiletten sollte es auch geben.  

Welche Möglichkeiten und Angebote es bereits gibt, zeigt der Beitrag Kultur im Rollstuhl: Barrierefrei ins Kino, Musical und Museum – Der-Querschnitt.de

Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele stellt das Portal „Reisen für Alle“ vor – mehr dazu im Beitrag Das Kennzeichen „Reisen für Alle“: Geprüft. Verlässlich. Detailliert. – Der-Querschnitt.de

Für die eher sportorientierte Freizeitgestaltung bleiben schließlich noch rollstuhltaugliche Freizeitbäder zu nennen – siehe dazu den Beitrag Schwimmbäder mit Transferhilfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Der-Querschnitt.de.

Conclusio: Was macht eine rollstuhlgerechte Kommune aus?

Zusammenfassend gesagt: Eine rollstuhlgerechte Kommune zeichnet sich dadurch aus, dass physischen Barrieren (zum Beispiel Stufen, enge Wege, Hindernisse) im öffentlichen Raum systematisch abgebaut werden. Bestenfalls geschieht dies unter Einbeziehung der Menschen, die vom Wegfall der Barrieren am meisten profitieren.

Wie barrierefrei, beziehungsweise rollstuhlgerecht die eigene Kommune aufgestellt ist, kann man bei Interesse mit einem Fragebogen der Aktion Mensch (externer Link) überprüfen: Städtetest „Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt“ | Bestellservice.

Wie eine Kommune, die nicht nur rollstuhlgerecht sondern tatsächlich barrierefrei für möglichst alle ist, aussehen könnte, zeigt ebenfalls die Aktion Mensch (externer Link): Die Vision einer inklusiven Stadt und Gemeinde – So könnte eine inklusive Stadt aussehen | Aktion Mensch.

Gesetzliche Grundlagen

Im Wesentlichen basieren die oben genannten Prinzipien auf folgenden gesetzlichen Grundlagen (siehe dazu auch: Gesetze, die Menschen mit Querschnittlähmung kennen sollten – Der-Querschnitt.de).

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): In ihr ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit festgezurrt
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG): Definiert die Barrierefreiheit in Deutschland

Daneben bilden zahlreiche Landesbauordnungen, technische Normen und Richtlinien die etwas konkreteren Grundlagen für das große Thema Barrierefreiheit. Ergänzt werden sie durch Leitfäden und Handreichungen der Bundesministerien und -behörden (zum Beispiel das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) oder die Nationale Stadtentwicklungspolitik, externe Links) und lokale Agenden.


Dieser Text wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unter keinen Umständen ersetzt er jedoch eine rechtliche oder fachliche Prüfung des Einzelfalls durch eine juristische Fachperson oder Menschen mit Qualifikationen in den entsprechenden Fachbereichen, z.B. Steuerrecht, Verwaltung.

Der-Querschnitt.de führt keine Rechtsberatung durch.

Ob und in welchem Umfang private Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, Therapien o.ä. übernehmen, ist individuell in der jeweiligen Police geregelt. Allgemeingültige Aussagen können daher nicht getroffen werden.