Persönliches Budget: Urteil zu Erhöhung der Leistungen

Persönliches Budget: Sozialbehörden dürfen diese Leistung nicht mindern, wenn dadurch das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt würde. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im September 2016.

Manchmal muss man für sein Recht vor Gericht ziehen.

Der Kläger hatte sein Persönliches Budget als zu niedrig erachtet. Mit einer einstweiligen Verfügung erreichte er zunächst die Anhebung seines Budgets durch die Sozialbehörden. Noch bevor über den Fall entschieden werden konnte, lief der bewilligte Zeitraum jedoch ab und die Leistungen wurden wieder zurückgefahren.

Dagegen wehrte sich der Betroffene mit Erfolg. Er macht geltend, er habe keine Möglichkeit, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren seine Assistenz aufrecht zu erhalten. Er könne Sozialabgaben und Löhne nicht mehr zahlen und ihm drohe die Privatinsolvenz. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in diesem Fall das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gefährdet und die vorübergehende Anhebung der Leistung während des Verfahrens geboten sei.

Damit stärkte es Bezieher eines Persönlichen Budgets in der Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche gegenüber Behörden. Sie müssen die Möglichkeit zum Rechtsstreit haben, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Zahlungsunfähigkeit bereits vor einer abschließenden Entscheidung Tatsachen schafft. In dem genannten Fall konnte der Betroffene glaubhaft machen, dass er das Arbeitgebermodell ansonsten noch vor einer Entscheidung hätte aufgeben müssen. (1 BvR 1630/16)

Für mehr Informationen zum Persönlichen Budget siehe die Beiträge Das Persönliche Budget – Der-Querschnitt.de, Persönliches Budget: Die Zielvereinbarung – Der-Querschnitt.de sowie Das persönliche Budget darf nicht zeitlich begrenzt werden – Der-Querschnitt.de