Psychotherapie: Akutbehandlung und Gruppensitzungen per Videosprechstunde
Eine psycho-therapeutische Behandlung kann Menschen mit Querschnittlähmung viel Leidenszeit ersparen. Nun wurde die Möglichkeiten für Psychotherapie per Videosprechstunde weiter ausgebaut. Seit Oktober 2021 sind auch Akutbehandlungen und Gruppentherapien möglich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben die entsprechenden Regelungen für die Videosprechstunde angepasst. Akutbehandlungen dienen der niedrigschwelligen und schnellen Krisenintervention. Nun soll dieses Angebot ohne Einschränkungen per Video möglich sein und so die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit akuten und schweren Belastungen verbessert werden. Diese weitere Flexibilisierung der psychotherapeutischen Leistungen per Video wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz angestoßen.
Auch Gruppentherapeutische Leistungen sind künftig im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Dies umfasst auch die neue gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, die zum 1. Oktober startet. In einer Video-Gruppentherapie dürfen insgesamt maximal neun Personen sein: acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise Bezugspersonen plus eine Therapeutin oder ein Therapeut. Gruppentherapien mit zwei Therapeutinnen beziehungsweise Therapeuten sind per Video nicht möglich.
Für weitere Details siehe (externer Link): KBV – Videosprechstunde
Über Chancen und Grenzen von Psychotherapie bei Querschnittlähmung informieren u.a. die Beiträge Psychotherapie nach der Reha: Darauf kommt es an sowie Leben mit Querschnittlähmung: „Jahre nach dem Unfall hat mir eine Psychotherapie geholfen“