Ratgeber: Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen
Die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge ist „kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen“ – so formuliert es der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Diesen Rechtsanspruch durchzusetzen, gestalte sich jedoch häufig schwierig. Weshalb der Verband einen Ratgeber zum Thema herausgebracht hat.

Auf 18 Seiten erläutert Katja Kruse, Rechtsanwältin und Justiziarin beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm), die rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung. Die Broschüre mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen. Ratgeber für Menschen mit Inkontinenz“ enthält darüber hinaus zahlreiche praktische Hinweise für Betroffene.
Kritik an aktueller Versorgungspraxis
Welche Stoßrichtung der Ratgeber hat, lässt bereit die Vorbemerkung ahnen. Dort heißt es unter anderem: „Krankenkassen und Leistungserbringer schieben sich hierfür gegenseitig die Verantwortung zu. Leidtragende sind die Betroffenen, die häufig viel zu viel Geld – sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlungen” – für angeblich „höherwertige” Inkontinenzartikel ausgeben.“
Fünf Kapitel zur Hilfsmittelversorgung
Die Online-Broschüre gliedert sich in fünf Kapitel.
Der Abschnitt „Der Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse“ stellt verschiedene Arten von Inkontinenzhilfen vor und erläutert die relevanten sozialrechtlichen Regelungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Darüber hinaus beschäftigt sich die Broschüre mit Qualitätsstandards und der Frage nach der erforderlichen Menge der Hilfsmittel. Weitere Themen sind die notwendige ärztliche Verordnung, gesetzliche Zuzahlungen und mögliche Befreiungen von der Zuzahlungspflicht. Auch der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vierten Lebensjahr sowie für Menschen in besonderen Wohnformen wird behandelt. Tipps für Betroffene runden diesen Themenbereich ab.
Das zweite Kapitel widmet sich der „Versorgung durch den Leistungserbringer“. Hier behandelt der Ratgeber zahlreiche Aspekte, die insbesondere für Menschen mit Querschnittlähmung und neurogener Blasenfunktionsstörung relevant sein dürften.
Qualitätsstandards und Überwachungspflicht
Dazu gehören Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, Inkontinenzhilfen in minderwertiger Qualität, die Vereinbarung von Qualitätszuschlägen, die Beratung und Einweisung in den Gebrauch der Inkontinenzhilfen, die Lieferung der Inkontinenzhilfen sowie die Überwachungspflicht der Krankenkassen. Thematisiert wird außerdem das gegenseitige Zuschieben von Verantwortung nach dem Prinzip „Schuld sind immer die anderen“. Auch dieses Kapitel schließt mit einer Zusammenfassung und praktischen Hinweisen für Betroffene.
Forderungen des bvkm
Zusätzlich stellt der Ratgeber die Forderungen des bvkm vor, zu denen unter anderem der Wunsch gehört, „das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell bei der Inkontinenzversorgung endlich abzuschaffen. Diese Ausgestaltung der Versorgung führt in der Praxis dazu, dass Leistungserbringer aufgrund des Wettbewerbsdrucks keine kostendeckenden Vergütungspauschalen mit den Krankenkassen vereinbaren können. Diesen Kostendruck geben sie dann an die Versicherten weiter“, stellt der Verband beispielsweise auf Seite 17 fest. Und verweist auf seine jüngste Stellungnahme (vom 20. April 2026) zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (externer Link).
Ein Überblick über relevante Urteile komplettiert das Angebot.
Musterantrag und Ratgeber als Download
Tipp: Der bvkm stellt auf seiner Seite auch einen kostenlosen Musterantrag zur Verfügung, der Betroffenen helfen soll, ihren Anspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen durchzusetzen. Den Antrag gibt es hier (externer Link): Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Inkontinenzversorgung.
Auf derselben Seite steht auch die Broschüre „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen. Ratgeber für Menschen mit Inkontinenz“ zum kostenlosen Download bereit.
Auch Der-Querschnitt.de hat über die Rechtslage rund um die Katheterversorgung berichtet – siehe: Blasenmanagement: Wie viele Katheter stehen Menschen mit Querschnittlähmung zu? – Der-Querschnitt.de.