Schmale Wege, hohe Berge: Schnee-Barrieren blockieren Rollstuhlfahrer

Schneeberge auf dem Trottoir, an Haltestellen und Bordsteinkanten; Schnee-Barrieren bremsen Rollstuhlfahrer aus. Besonders ärgerlich: Manchmal legen Nachbarn, der Räumdienst der Gemeinde oder der Hausmeister des Supermarkts noch eine Schippe obendrauf.

Finde den Behinderten-Parkplatz! Im Winter nicht immer eine einfache Aufgabe.

In schneereichen Zeiten könnten Witze für Rollstuhlfahrer so beginnen: „Will ein querschnittgelähmter Mensch allein den Müll rausbringen …“. Weitere Variante: „Will ein querschnittgelähmter Autofahrer auf den Behindertenparkplatz am Supermarkt …“. Man ahnt die Pointe: Beides ist vielerorts im Winter nicht möglich. Alle Jahre wieder blockieren Schnee-Barrieren Rollstuhlfahrer.

Dabei gibt es Regeln, wo der ganze Schnee landen darf und wo nicht. Wenn möglich sollte er im Garten landen. Oder in Absprache mit Nach­barn auf einer gemeinsamen freien Fläche (das heißt nicht: Auf dem Behindertenparkplatz, siehe Punkt 1). Nichts zu suchen haben Schneeberge vor Ein- und Ausfahrten, an Haltestellen – und auf dem Gehweg vor oder neben ausgewiesenen Behinderten­park­plätzen. (Warentest, 2021)

Doch trotz diverser Regeln, Verordnungen und Urteile treten regelmäßig in schneereichen Wintern einige Problemfälle auf, die es Rollstuhlfahrern schwer machen, sich frei fortzubewegen.

Problemfall 1: Schneeberge auf dem Behindertenparkplatz

Die sogenannte Musterverkaufstättenverordnung fordert mindestens zwei Behindertenparkplätze auf Parkplätzen von Läden und Supermärkten (nullbarriere). Physisch bleiben diese natürlich auch im Winter vorhanden, aber ab und zu scheinen sie irgendwie spurlos zu verschwinden. Wo gestern noch ein Behindertenparkplatz war, ist heute eine Schneedeponie. Der Grund: Der jeweilige Räumdienst hat die Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit: Dann aber das kalte Räumgut einfach auf der großen Fläche mit dem Rollstuhlsymbol zusammengeschoben.  

Wer im Netz stöbert, findet zahlreiche Berichte über Behindertenparkplätze, die als Depot für Schneemassen zweckentfremdet wurden. Vier Beispiele (externe Links): „Ohne Alternative“: Schneehaufen auf Parkplatz für Behinderte in Zeulenroda und Ärger um Parkplatz für Behinderte: Mutter ist verzweifelt – so reagiert Supermarkt. Oder auch, mit einem Hauch Humor verbunden: Wurde hier ein Auto zugeschaufelt?

Die große freie Fläche wird mitunter als Schnee-Depot genutzt.

Den Fotos und Berichten ist eines gemeinsam: Sie verhindern, dass Menschen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Querschnittlähmung auf die extrabreiten Behindertenparkplätze angewiesen sind, um einkaufen zu können oder den Zug zu erwischen, diese nutzen können.

Dagegen hilft vermutlich am besten eins: Nicht ärgern. Oder doch: erst ärgern, und dann aktiv ansprechen und sachlich auf die Missstände hinweisen. Wer den Supermarktbesitzer oder die Gemeinde davon in Kenntnis setzt, dass es ein Problem gibt, hat gute Chancen, dass das Ärgernis weggeschaufelt wird. Hinter den Schneehaufen steckt ja nicht zwingend böse Absicht, sondern vermutlich häufig reine Unkenntnis. Und die kann man mit Problem-Sensibilisierung abbauen.

Problemfall 2: Schneehaufen auf Übergängen oder Wegen

Auch dieses Bild dürften viele Rollstuhlfahrer kennen: Dort, wo eigentlich abgesenkte Bordsteinkanten dafür sorgen sollen, dass Rollstuhlnutzer sich zügig und barrierefrei bewegen können, türmen sich die Schneeberge. Frei gelassen wurde nur ein schmaler Durchgang (mit Betonung auf „-gang“), durch den Fußgänger tänzeln können, durch den aber kein Rollstuhl passt. Oder am Ende des freigeräumten Weges thront ein Berg aus Eis und Schnee, den ein Rollstuhlnutzer ohne Spezialrollstuhl nicht überwinden kann. Auch dazu ein konkretes Beispiel aus dem Netz: Ebersberg: Schneehaufen versperren Rollstuhlfahrer die Durchfahrt. Hier blockierte der Schneehaufen einen Bahnsteig. Abhilfe schafften andere Fahrgäste, die die betroffene Frau im Rollstuhl anschoben – und langfristig eine Beschwerde bei der Bahn, die Besserung versprach.

Problemfall 3: Zu schmal geräumte Wege

Noch ein Beispiel, wie Schnee-Barrieren Rollstuhlfahrer ausbremsen können. Prinzipiell gilt: Der Schnee vorm Haus muss weg. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht obliegt zunächst der Gemeinde. Diese überträgt sie jedoch meist an die Besitzer von Grundstücken und Häusern. Und diese können sie per Mietvertrag an ihre Mieter weiterreichen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Wie die Räum- und Streupflichten im jeweiligen Bundesland geregelt sind, kann man (externer Link) hier auf einer interaktiven Karte nachschlagen oder bei seiner Gemeinde nachfragen.

Wer bei der Schnee- und Räumpflicht schludert, riskiert im Falle eines Unfalls Schadenersatzforderungen. In einigen Kommunen sind außerdem bereits bei der Verletzung der Winter­dienst­pflichten Geldbußen bis zu 500 Euro möglich. (Warentest, 2021)

Meist muss der Gehweg, der an das Grundstück angrenzt und der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von mindestens einem Meter frei geräumt werden. Die Faustregel dazu: Zwei Menschen müssen nebeneinander gehen können.

So weit, so rollstuhltauglich, so theoretisch. In der Praxis wird häufig weniger freigeräumt. Wer Pech hat, muss sich mit seinen Rollstuhlreifen durch den Schnee rechts und links des freien Streifens kämpfen.

Besonders problematisch: Für wenig genutzte Nebenwege – zum Beispiel zu den Mülltonnen oder Parkplätzen – gilt eine Mindestbreite von nur einem halben Meter. (Focus, 2019). Wie man da mit seinem Rollstuhl durchkommen soll? Diese Frage stellt man am besten direkt dem Vermieter, Hausmeister oder Nachbarn, der gerade Schnee- und Räumdienst hat. Vielleicht bewegt man ihn allen durch die Frage dazu, auch unwichtige Wege künftig breiter zu räumen.

Übrigens: Eine Querschnittlähmung entbindet nicht unbedingt von der Räum- und Streupflicht. Manche Gerichte vertreten den Standpunkt, dass hochbetagte, kranke oder behinderte Menschen einen Ersatzmann damit beauftragen müssen, für sie den Winterdienst zu übernehmen. (Warentest, 2021). Vielleicht klappt´s ja ganz einfach mit einer netten Anfrage beim Nachbarn …


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