
Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhaus-Bereichen
Krankenhäuser müssen in Bereichen, die als pflegeintensiv gelten, Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Viele für Menschen mit Querschnittlähmung relevante Klinikbereich, zum Beispiel Neurochirurgie, Neurologische Frührehabilitation oder Intensivmedizin, fallen unter diese Regelung. Die Untergrenzen legen fest, wie viele Patienten ein Pflegender maximal versorgen muss. Andersherum gesagt: Wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tages- oder Nachtschicht anwesend sein muss.








