Leitlinie: Prophylaxe von Thrombose bei Querschnittlähmung

Prophylaxe von Thrombose bei Querschnittlähmung: Eine Expertengruppe hat unter Federführung der Deutschsprachigen Medizinischen Fachgesellschaft für Paraplegiologie e.V. (DMGP) eine Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) bei querschnittgelähmten Patienten erarbeitet.

Durch eine Thrombose kann der Blutfluss ins Stocken geraten

Zum Hintergrund: In der operativen und nicht-operativen Medizin zählt die traumatische und nicht-traumatische Querschnittläsion mit einem VTE-Risiko von 60 bis 80 % zur höchsten diesbezüglichen Risikokategorie.

Darum ist die Prophylaxe von Thrombose bei Querschnittlähmung wichtig

„Venöse Thromboembolien (VTE) stellen eine häufige Komplikation bei Rückenmarkverletzung mit daraus resultierender Querschnittlähmung dar“, betont die Leitlinie. „Von allen Traumafolgen ist die Inzidenz bei Wirbelsäulenverletzungen mit Schädigung des Rückenmarks bzw. der Cauda equina am höchsten.“ Als Ursache nennt die Leitlinie unter anderem den Ausfall der Muskelpumpen durch Parese/Plegie.

Weiter heißt es in der Leitlinie: „Je nach Schweregrad und Schädigungshöhe gehen Querschnittlähmungen mit individuell sehr unterschiedlichen Lähmungsausprägungen einher. Die unterschiedliche Ausprägung der Lähmung wiederum erfordert eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich der Art der Prophylaxe (medikamentös und/oder mechanisch) und deren Dauer.“

Es gibt bereits eine allgemeinen Leitlinie zum Thema venöse Thromboembolie (siehe externer Link „Prophylaxe der venösen Thromboembolie“, wird derzeit überarbeitet). Die Leitlinie „Thromboembolieprophylaxe bei Querschnittlähmung“ soll diese ergänzen und eine differenzierte Betrachtung des Krankheitsbildes Querschnittlähmung in Bezug auf die Prophylaxe der VTE ermöglichen.

Für subakute und chronische Phase

In der Handlungsempfehlung werden die subakute (Übertritt aus erstversorgender Klinik in Querschnittgelähmtenzentrum) und chronische Phase (stationäre Wiederaufnahme zur Komplikationsbehandlung) berücksichtigt. Eine separate Leitlinie zur Initialbehandlung der Querschnittlähmung soll die akute Phase berücksichtigen.

Die Leitlinie zur Prophylaxe von Thrombose bei Querschnittlähmung steht auf (externer Link) AWMF: Detail zum Download bereit. Mit Stand vom 01.09.2020 ist sie gültig bis 31.08.2025.

Mehr Informationen zum Thema u.a. im Beitrag Thrombose: Entstehung, Risikofaktoren, Prophylaxe.