
Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln: Manchmal darf es auch ein bisschen mehr sein
Eine Krankenkasse muss einem berufstätigen Mann mehrere Tausend Euro erstatten, die er zunächst als „wirtschaftliche Aufzahlung“ hatte selbst bezahlen müssen. Nun entscheid das Sozialgericht Frankfurt am Main, dass der Mann sehr wohl einen begründeten Anspruch auf eine Versorgung mit relativ teuren Inkontinenzwindelhosen mit „hoher Saugleistung“ hat, die – aufgrund seiner Berufstätigkeit – zudem unter der Kleidung kaum auftragen.