
Recht & Soziales


Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln: Manchmal darf es auch ein bisschen mehr sein
Eine Krankenkasse muss einem berufstätigen Mann mehrere Tausend Euro erstatten, die er zunächst als „wirtschaftliche Aufzahlung“ hatte selbst bezahlen müssen. Nun entscheid das Sozialgericht Frankfurt am Main, dass der Mann sehr wohl einen begründeten Anspruch auf eine Versorgung mit relativ teuren Inkontinenzwindelhosen mit „hoher Saugleistung“ hat, die – aufgrund seiner Berufstätigkeit – zudem unter der Kleidung kaum auftragen.

Internationaler WHO-Bericht zu Querschnittlähmung
Ein neuer Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fasst die wissenschaftlichen Fakten und die neuesten Erkenntnisse zum Thema Querschnittlähmung zusammen und spricht Initiativen an, die helfen sollen, die Situation von Menschen mit Querschnittlähmung im Sinne der UN-Konventionen zu verbessern und zu stärken.

Recht auf Rehabilitation und Teilhabe: Neue 50-seitige Broschüre informiert über aktuelle Regelungen
„Was hat sich seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes geändert?“, fragt sich Autor Holger Borner – und gibt in einem 50-seitigen Ratgeber Antworten. Der Anwalt beschäftigt sich in der neuen Broschüre der „Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.“ (BAG SELBSTHILFE) mit dem aktuell geltenden Recht auf Rehabilitation und Teilhabe.

Alle Leistungen „aus einer Hand“: Teilhabeplan und Gesamtplan
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kam das Prinzip „Alles aus einer Hand“ in die Sozialgesetzgebung. Für Menschen mit Behinderung bedeutet dies: Wollen sie mehrere Leistungen beantragen, müssen sie sich nur noch an einen Kostenträger wenden. Mit einem einzigen Antrag wird ein Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang gesetzt, an dem alle potenziellen Leistungserbringer beteiligt sind: Das Teilhabeplan- oder Gesamtplan-Verfahren.