Barrierefrei bauen: Fünf einfache Gebote
Barrierefrei zu bauen ist deutlich einfacher, als die meisten denken. Finden zumindest die Macher von adira.de, einer Internetplattform für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum – und haben die dicke DIN 18040-2 mit all ihren Detailbestimmungen auf fünf knackige Gebote zusammenschnurren lassen.

Mit den Geboten für barrierefreies Bauen will adira – ein Projekt des Blinden- und Sehbehindertenverbands Niedersachsen e. V. (BVN) – einen leichten Einstieg in das Thema barrierefreies Bauen anbieten und deutlich machen: „Barrierefreies Bauen ist nicht nur gesellschaftlich wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, sondern eigentlich auch ganz einfach und unkompliziert!“
Barrierefrei zu bauen sei für eine inklusive Gesellschaft zwingend notwendig und außerdem gesetzlich vorgeschrieben, betont der Verband. In Niedersachsen zum Beispiel müssten bei einem Neubau mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2 sein. Damit sei Niedersachsen Spitzenreiter, aber auch in den anderen Bundesländern gebe es gesetzliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen.
Unsicherheiten und Unkenntnis
Trotz seiner hohen Relevanz sei das Thema barrierefreies Bauen immer noch mit vielen Unsicherheiten und Fragezeichen behaftet. Selbst viele Mitarbeiter von Wohnungsbauunternehmen „kennen die Anforderungen für Barrierefreiheit kaum oder können nicht im Detail beantworten, ob ihre Wohnungen sie erfüllen“.
Dabei gehe es letztlich „nur“ um Stufenlosigkeit, Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen. Das Team von adira.de hat die Anforderungen nun in fünf Geboten zusammengefasst:
- Du sollst einen Aufzug mit einer Zugangsbreite von mindestens 90 cm haben.
- Du sollst jeden Raum und jede Außenfläche ohne Stufen oder Schwellen erreichen können.
- Deine Türen sollen mindestens 80 cm breit sein, deine Wege mindestens 120 cm breit.
- Du sollst einen niveaugleichen Duschplatz von mindestens 120 x 120 cm haben.
- Du sollst vor dem Aufzug, in jedem Raum, vor allen Küchenmöbeln und vor allen Sanitärobjekten Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm haben. Sie dürfen sich überlagern.
DIN kostenfrei als Download
Natürlich sind die fünf Gebote stark vereinfacht. Das bestätigt auch der Projektleiter des Portals, Malte Gärtner. Aber Ziel sei es gewesen, Berührungsängste abzubauen, Details und genaue Anforderungen könnten Interessierte in der DIN 18040-2 nachlesen, die es z.B. kostenlos als (externer Link) Download bei der Niedersächsischen Staatskanzlei im Anlagenband 37q gebe. „Für unser Portal haben wir sie im Anbieterformular auf rund 30 Einzelfragen heruntergebrochen – und nun also in den 5 Geboten zusammengefasst. Dass die nicht jedes Detail erfassen können, ist klar. Aber die Details sind bautechnisch viel weniger relevant und sollten idealerweise sowieso auf den jeweiligen Mieter zugeschnitten werden“, so Gärtner.
Über adira.de
adira.de ist eine barrierefreie Internetplattform für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum. Das Projekt wird vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) realisiert und von der „Aktion Mensch-Stiftung“ mit der Höchstsumme von rund 1 Mio. Euro gefördert (siehe auch Beitrag Barrierefreies Online-Portal für Wohnraum ohne Barrieren).
Weiterführende Informationen zum Thema „Rollstuhlgerechtes Bauen“ u.a. in den Beiträgen
- Barrierefrei wohnen: allgemeine Anforderungen
- „Bessere Architektur für alle“ – Ein Gespräch über gutes Design, Inklusion und Nullschwellen
- Anpassung der Wohnung: Informationen per Mausklick
Der Beitrag Überflüssiger Verwaltungskram? Wie Normen das Leben von Menschen mit Querschnittlähmung besser und sicherer machen informiert über zahlreiche DIN-Normen, die für Menschen mit Querschnittlähmung relevant sein können.
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