
Urteil: Exoskelett dient als Hilfsmittel dem unmittelbaren Behinderungsausgleich
Die Krankenkasse BARMER hat die zunächst eingelegte Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vor dem Bundessozialgericht zurückgenommen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein 32-Jähriger, der bei der BARMER die Versorgung mit einem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett, welches Menschen mit Querschnittlähmung das aufrechte Stehen, Gehen und Treppensteigen ermöglicht, beantragt hatte.